Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 14.08.2009, 21:07 Uhr

Unterhalt pfänden - Frage dazu

Hallo,

ich habe auch einen Titel gegen meinen Ex. Für die Pfändung fallen trotzdem Kosten an. Meine Anwältin hat das ein einziges Mal in die Wege geleitet. Kostenpunkt: ca. 100 Euro für den Gerichtsvollzieher und für das Gericht (meine Anwältin hat auf Honorar verzichtet). Dein Titel besagt lediglich, dass Du berechtigte Forderungen hast. Ein Gericht muß trotz Titel den Pfändungsbeschluss erst bearbeiten bzw. erlassen, sich also erneut damit befassen, und das kostet Geld.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, aber ich vermute, dass das Jugendamt in Deinem Fall die Kosten nicht übernehmen möchte/kann und daher soll das über Prozeßkostenhilfe abgewickelt werden.

Liebe Grüße
Sigrid

 
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