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Unterhalt pfänden - Frage dazu

Thema: Unterhalt pfänden - Frage dazu

Ich habe heute vom JA zwei Anträge auf Prozesskostenbeihilfe zugesendet bekommen. Grund: Pfändung des Unterhalts für meine beiden Kinder. Ich solle diese Ausfüllen u. zurückschicken. Ich frage mich wofür die Anträge? Bereits bei der Scheidung wurde der Titel zwecks Unterhaltszahlungen erwirkt. Hat meine Scheidungsanwältin auf anraten gleich alles mitgemacht. Könnte jetzt nicht einfach so was gepfändet werden? Versteh ich nicht. Hat einer von euch Erfahrung mit sowas und kann mich aufklären. Liebe Grüsse Tina

Mitglied inaktiv - 14.08.2009, 17:06



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Ich hatte gegen den KV meiner beiden Großen eine UH-Pfändung. Das ging alles ohne PK-Beihilfe usw. und völlig reibungslos nur übers JA. Mußte rein garnix mehr tun außer mit auflisten wieviel wan bezahlt wurde und wieviel nicht. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 14.08.2009, 17:15



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Ja, also mich wundert das ganze auch ein bisserl Hmmm...

Mitglied inaktiv - 14.08.2009, 17:19



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So wie ich es verstanden habe, zahlt er nicht und es liegt seit der Scheidung ein Unterhaltstitel vor...dieser soll jetzt vollstreckt, sprich gepfändet werden (pfändungsbeschluss) inkl. aller altschulden.

Mitglied inaktiv - 14.08.2009, 18:08



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Hallo, ich habe auch einen Titel gegen meinen Ex. Für die Pfändung fallen trotzdem Kosten an. Meine Anwältin hat das ein einziges Mal in die Wege geleitet. Kostenpunkt: ca. 100 Euro für den Gerichtsvollzieher und für das Gericht (meine Anwältin hat auf Honorar verzichtet). Dein Titel besagt lediglich, dass Du berechtigte Forderungen hast. Ein Gericht muß trotz Titel den Pfändungsbeschluss erst bearbeiten bzw. erlassen, sich also erneut damit befassen, und das kostet Geld. Ich kenne mich nicht wirklich aus, aber ich vermute, dass das Jugendamt in Deinem Fall die Kosten nicht übernehmen möchte/kann und daher soll das über Prozeßkostenhilfe abgewickelt werden. Liebe Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 14.08.2009, 21:07