Geschrieben von faya am 02.08.2009, 7:21 Uhr |
Unterhaltsforderungen an die Großeltern
Ein entsprechender Zeitungsartikel hat mich eben gerade erschreckt. Dort stand, daß das Amt finanziell nur mit Unterhalt einspringt, wenn der zahlungsunfähige Vater mind. 30 Bewerbungen im Monat nachweist. Ansonsten werden Unterhaltszahlungen von BEIDEN Großelternpaaren angefordert.
KV hat die Kündigung bekommen bzw. wurde der Vertrag nicht verlängert.
Da der KV keine Eltern mehr hat und zudem ganz sicher keine Bewerbungen schreiben wird, könnte es sein, daß meine Eltern für meine Kinder den Unterhalt zahlen müssten ? Das wäre das Allerletzte und käme für mich nie in Frage.
Die haben jahrzehntelang hart gearbeitet, dafür daß sie im Alter gut klarkommen. Sollen die jetzt dafür bezahlen, daß ich mich so in einem Mann getäuscht habe ? Das geht gar nicht !!!
Re: Unterhaltsforderungen an die Großeltern
Antwort von berita am 02.08.2009, 8:22 Uhr
Meinst du Unterhaltsvorschuss? Da war bei mir nie die Rede von Bewerbungen oder Grosseltern.. *grübel*
Re: Unterhaltsforderungen an die Großeltern
Antwort von twohearts am 02.08.2009, 8:45 Uhr
LEIDER ist in dem Zusammenhang nie die Rede davon! DAS wäre nämlich mal erstrebenswert, wenn man den Unterhaltspflichtigen mal auf die Eisen steigen würde, daß sie jobmäßig wieder in die Puschen kommen und von sich aus zahlen, statt daß die Kids "nur" de Unterhaltsvorschuß bekommen!
*michbeidemThemasehraufregenkann*
LG und schönen Sonntag,
twohearts
Re: Unterhaltsforderungen an die Großeltern
Antwort von groschi am 02.08.2009, 11:24 Uhr
das wäre bei "meinem" kv eh kein thema: er hat zu seinem vater jeglichen kontakt abgebrochen. ich glaube, der mann weiß nicht mal, dass er opa ist....falls also der vater meines ex zahlen müßte, wäre es für den kv nur öl ins feuer...
Re:
Antwort von IgelMama am 02.08.2009, 12:11 Uhr
Wenn das wirklich so sein sollte, dann hoff ich, daß es Ex1 nicht liest, denn seine Eltern leben nicht mehr, so müßten dann meine Eltern zahlen, wenn er wieder mal nicht zahlt, das seh ich irgendwo nicht ein oder gibts dann für meine beiden Großen Halbwaisenrente, da väterliche Großeltern nicht mehr zahlen können und Ex1 nicht zahlungswillig ist?
Re: Unterhaltsforderungen an die Großeltern
Antwort von Sweety28 am 02.08.2009, 12:13 Uhr
In meinem Falle wäre es schön WENN es andem wäre !!! (WEIL : Ex Mann hat n schweine Geld,lässt seine Firma aber über seine Mama laufen und sagt er bekommt nur n bischen was im Monat...ja,nee,is klaaaaa...)
Auf Grund dessen bekommen die Kids UHV vom JA und Hartz4...ich geh arbeiten,ich für mich bekomme kein Hartz4 mehr,aber die Kids...ganz super...während er das 2. Kind mitd er neuen Frau bekommt und lebt wie die Made im Speck...
Ruhig atmen...21...22...23...
Ich geh baden.... ;o( Bessa is...
Gruß,Sweety
Re: Unterhaltsforderungen an die Großeltern
Antwort von Tachpost am 02.08.2009, 13:44 Uhr
Hab ich noch nie was von gehört,und beim UHV für meinen Sohn war das auch kein Thema.
Vor 10 Jahren zu Zeiten noch des Sozialamtes,wurde ich mal nach meiner gefragt,aber auch nur gefagt,konkret ist das nie geworden,im Gegenteil.
Meine Mutter schriftlich bestätigen,das sie die Differenz zahlt der zu teuren Miete meiner Wohnung bezahlt.
Das wurde abgelehnt,mit der Begründung,man wisse ja nicht ob meine Mutter morgen schon das zeitliche segnet,und die Zahlungen sicher seien
Gerade wiedergefunden und einfach Toll
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