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Geschrieben von Motte9876 am 28.07.2009, 22:22 Uhr

Unterhaltsfrage - ziemlich speziell

Guten Abend in die Runde,

ich habe eine Frage, und mir wurde gesagt, hier könnte ich den einen oder anderen Tipp bekommen.

Kurz zur Situation: Mein Ex (wir waren nicht verheiratet) und ich haben eine Tochter (Kindergartenalter). Er ist selbstständig, hat über die Firma ein Grundstück (schon länger) und hat sich vor kurzem ein Haus gekauft. Seit der Trennung vor 2 Jahren zahlte er den Mindestsatz Unterhalt für die Tochter. Es gibt keinen Unterhaltstitel. Er zog damals aus der gemeinsamen Wohnung aus.

Meine Frage ist nun:
Ich glaube, er hat mehr Einkommen aus der Firma, als er mir gesagt hat und könnte/müsste demzufolge mehr Unterhalt zahlen. Nun hat er sich aber das Haus gekauft. Kann er das geltend machen? Oder haben Unterhaltszahlungen Vorrang vor Krediten für Häuser?

Ich möchte gern zum Jugendamt, um einen Unterhaltstitel zu beantragen. Muss er dort seine gesamten Einkünfte nachweisen? Welche Einkünfte sind maßgebend - die vom letzten Kalenderjahr oder die, die er seiner Meinung nach in diesem Jahr haben wird?

Ich hatte im Rechtsforum schon gefragt, aber nur die Antwort bekommen, ich sollte einen Anwalt beauftragen. Das ist aber denke ich sehr teuer oder? Ich werde es im Fall der Fälle wohl machen, aber vielleicht habt ihr auch schon Informationen für mich, bevor ich zum Anwalt oder Jugendamt gehe. Vielleicht hat eine/r ähnliche Erfahrungen schon gemacht?

Danke für eure Antworten.

Gruß, M

 
2 Antworten:

Re: Unterhaltsfrage - ziemlich speziell

Antwort von +emfut+ am 28.07.2009, 23:42 Uhr

Unterhaltsschulden stehen immer an erster Stelle, vor allen anderen Schulden. Lediglich "ehebedingte" Schulden für Anschaffungen, die in der Ehe getätigt wurden, können u.U. in Abzug gebracht werden.

Das Jugendamt wird sein Einkommen überprüfen, und zunächst mal wird das Einkommen des vergangen Jahres (Steuererklärung!) als Grundlage herangezogen werden. Wenn er meint, daß sein Einkommen dieses Jahr erheblich geringer ausfallen wird und daher das des letzten Jahres "nicht gilt", muß er das begründen.

Solange es "nur" um Kindesunterhalt geht,m brauchst Du nicht wirklich einen Anwalt - das Jugendamt macht das im Rahmen einer Beistandsschaft kostenlos. Manche machen das besser als andere - aber bevor Du einen Anwalt einschaltest, würde ich es mal mit einer Beistandsschaft versuchen. Wenn Du nicht zufrieden bist, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

Ein "gutes" JA wird dann "automatisch" alle zwei Jahre von ihm eine Aufstellung der Einkommensverhältnisse fordern.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Unterhaltsfrage - ziemlich speziell

Antwort von Shannonsmama am 29.07.2009, 9:08 Uhr

Falls Du doch zum Anwalt gehen mußt kanst Du versuchen Dir au fdem Amtsgericht einen Beratungsschein zu holen.
Der Anwalt wäre dann kostenlos!Kommt aber auf Dein Einkommen an!
Würde es aber auch erst einmal auf dem Jugendamt probieren.

Was die Schulden betrifft hat emfut recht.Es zählt nur was vorher war.
Sonst könnt ja jeder Schulden machen nur um den Unterhalt zu drücken.

LG

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