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Geschrieben von schnubbelkatze am 09.07.2009, 14:08 Uhr

frage zwecks unterhalt

betrifft eine freundin, erwarten ein kind, sie bekommt bezuschusst Hartz4.

nun haben die beiden getrennte wohnungen(hatten sie eh schon immer) und er soll für sie unterhalt zahlen? ist denn das rechtens? weil eine andere bekannte ist in einer ähnlichen situation, vor kurzem entbunden und da muss der ex"freund" nur für das kind unterhalt zahlen

wer legt den fest oder was sind die voraussetzungen das er ihr unterhalt zahlen muss und der andere nicht

 
8 Antworten:

Re: frage zwecks unterhalt

Antwort von mamafürvier am 09.07.2009, 14:12 Uhr

Sie ist "wegen ihm" schwanger, kann also nicht arbeiten also muß er auch sie unterhalten, wenn er es finaziell kann.
lG Kerstin

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Re: frage zwecks unterhalt

Antwort von schnubbelkatze am 09.07.2009, 14:14 Uhr

nee nee sie ist arbeiten, aber bekommt nicht genug. vorher musste er ihr doch auch nix zahlen

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Re: frage zwecks unterhalt

Antwort von mamafürvier am 09.07.2009, 14:22 Uhr

Sie wird aber nicht arbeiten können demnächst und ab da bis sie das Kind in einer Einrichtung hat (bis es maximal 3 ist glaube ich) dann wird er zur Kasse gebeten. Zumindest sollte das so bei einem Bekannten mit seiner Ex sein. ER mußte aber nicht, weil er nicht konnte... aber er wurde geprüft.

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Re: frage zwecks unterhalt

Antwort von Tachpost am 09.07.2009, 17:10 Uhr

Früher war das mal so,Mann hat Frau geheiratet,Ehepaar hat Kinder gezeugt,in der Regel blieb die Frau zu Hause,der Mann hat die Familie ernährt.
Soll zuweilen heute auch noch vorkommen.
Heute kann man aber auch auf die Art und Weise den Staat schön bescheissen !!

WARUM sollte er keinen Unterhalt an sie zahlen müssen ??
Weils vielleicht einfacher ist von u.a. meinem sauerverdienten zu leben ?!?!
Ich finde eine solche Einstellung unmöglich,und dreist zudem !

Vielleicht sollte man vorher einfach mal sein >Hirn einschalten,bevor man anfängt Kinder in die Welt zu setzen,und jetzt habe ich mich noch NETT ausgedrückt !

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Re: frage zwecks unterhalt

Antwort von berita am 09.07.2009, 18:36 Uhr

Also wenn das Kind da ist, hat auch die Mutter drei Jahre Anspruch auf Unterhalt. Allerdings hat der Mann 1000 Euro Selbstbehalt, bei geringem Einkommen muss er also wenig bis gar nichts bezahlen.

Wie es während der Schwangerschaft ist hmm, hätte ich jetzt nicht gedacht, dass der Freund da schon herangezogen wird, aber da kenne ich mich nicht aus.

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@ tachpost...ähm gehts dir noch gut????

Antwort von schnubbelkatze am 09.07.2009, 19:33 Uhr

wer lesen kann ist klar im vorteil es ging NICHT um mich.
ich wollte nur mal wissen wieso das unterschiedslich ist.

ich zahle auch steuern und das nicht gerade wenig!!!!

es ging auch nicht ums bereichern, mich nkotzen schmarotzer auch an, ich wollte nur wissen warum bei freundin 1 der kerl zahlen muss und bei freundin 2 nicht.

geh mich gefälligst nicht so an, du bist bestimmt auch eine die sich aufregt, weil ich mehr elterngeld habe wie jede andere, obwohl ich mir nen arsch für meinen job aufreisse...und 60 std wochen geschobe habe. erzähl du mir nix von hart verdienen und bescheissen...ich hab sowas nicht nötig. und entschuldige das ich mich mal informieren wollte, du weißt ja anscheinend alles, tachpost????

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Re: @ tachpost...ähm gehts dir noch gut????......jo....geht gut !

Antwort von Tachpost am 09.07.2009, 21:45 Uhr

Ich kann lesen !!
Und habe sehr wohl mitbekommen,um wen es sich handelt.

Aber wenn Du fragst (und nicht Deine Freundin),dann bekommst eben auch DU eine Antwort.

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Re: @ tachpost...ähm gehts dir noch gut????......jo....geht gut !

Antwort von schnubbelkatze am 10.07.2009, 13:40 Uhr

du brauchst mir dann auch nicht so affig antworten...das niveau vom rub sinkt immer mehr

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