Geschrieben von kruemel22 am 09.07.2009, 11:19 Uhr |
Kiga-Kosten und Unterhalt
Nun bin ich ganz verwirrt Mädels.
Also bei uns ist es so, dass Sohnemann in einem privaten Kiga ist. Dieser wird staatlich nicht bezuschusst, d.h. ich trage die Kosten alle aus eigener Tasche, JA bezahlt nix.
Müsste mein Ex dann die Hälfte der Kosten mittragen? Und wie wäre es dann mit dem Essensgeld dort?
LG, kruemel
Re: Kiga-Kosten und Unterhalt
Antwort von twohearts am 09.07.2009, 12:33 Uhr
Essensgeld kann nicht aufgeteilt werden - nur die reine Besuchsgebühr.
LG twohearts
Re: Kiga-Kosten und Unterhalt
Antwort von twohearts am 09.07.2009, 12:34 Uhr
... und: nicht die Hälfte muß der andere Elternteil tragen, sondern entsprechend seinem Einkommen der auf ihn entfallende Anteil.
Re: Kiga-Kosten und Unterhalt
Antwort von kruemel22 am 09.07.2009, 12:40 Uhr
Aha, interessant, danke für die Antwort :-) Noch eine Frage hätte ich noch: wie berechne ich denn den Anteil meines Ex-Partners, den er für die Kiga-Gebühr zahlen müsste?
Re: Kiga-Kosten und Unterhalt
Antwort von Möhrchen am 09.07.2009, 12:46 Uhr
Hallo,
hier noch ein interessanter Link dazu:
http://www.welt.de/finanzen/article3759487/Alleinerziehende-koennen-mehr-Unterhalt-verlangen.html
Berechnung: halbe-halbe?! Hab jetzt nur kurz drübergeflogen...
lg heike
nix halbe halbe!
Antwort von twohearts am 09.07.2009, 13:00 Uhr
Wenn man die betreuungskosten geltend machen möchte, wird der Unterhalt neu berechnet.
Darum habe ich "unten" ja noch den "Achtung"-Zusatz nachgereicht ... ;o)
Re: Kiga-Kosten und Unterhalt
Antwort von kruemel22 am 09.07.2009, 13:24 Uhr
hab noch eine Frage: ich lese immer irgendwas von ganztags...was ist, wenn ich mein Kind 6h/täglich betreuen lasse?
Mein Ex verdient jetzt genauso viel, wie zum Zeitpunkt, als ich den Unterhalt beantragt habe. Dann müsste rein theoretisch schon bissel mehr rauskommen, oder?
Hier der Link zum Urteil!
Antwort von twohearts am 09.07.2009, 14:12 Uhr
http://www.familienrecht-deutschland.de/Rechtsprechung/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht_UAendG/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht/26.11.2008
Vielleicht liest Du Dir das mal durch und stößt auf eine Antwort zu Deiner Frage?
In meinem Anschreiben von der Beistandschaft stand nichts von Unterscheidung zwischen ganztags oder stundenweiser Betreuung.
LG twohearts
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