Geschrieben von berita am 13.12.2003, 17:47 Uhr |
Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind?
Hallo,
meines Wissens haben die Grosseltern ein Umgangsrecht, soweit dies dem Wohl des Kindes dient (BGB § 1685). Dabei muessen die Grosseltern (sollte es vor Gericht gehen), den Nachweis erbringen, dass der Kontakt wirklich ein positive Auswirkungen hat, zum Beispiel seine Entwicklung foerdert u.s.w. Wie haeufig sie ihr Kind sehen koennen/sollten ist sicher wieder eine Sache, die von Fall zu Fall entschieden wird. Vielleicht kann dir das JA oder ein Anwalt was dazu sagen.
LG
Berit
- Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind? - lexa69 12.12.03, 19:21
- Re: Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind? - Tati007 13.12.03, 10:23
- Re: Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind? - Rob 13.12.03, 16:23
- Re: Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind? - lexa69 13.12.03, 19:37
- Re: Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind? - Rob 13.12.03, 22:38
- Re: Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind? - lexa69 13.12.03, 19:37
- Re: Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind? - berita 13.12.03, 17:47
- Re: Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind? - Mirona76 14.12.03, 22:48
- Gott sei Dank! - lexa69 16.12.03, 21:14
- Ja haben sie leider..................... - schmuseziege 16.12.03, 9:59
Allein.Sorgerecht, hat das hier eigentlich schon mal jemand durchgekriegt ?
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