Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von berita am 13.12.2003, 17:47 Uhr

Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind?

Hallo,

meines Wissens haben die Grosseltern ein Umgangsrecht, soweit dies dem Wohl des Kindes dient (BGB § 1685). Dabei muessen die Grosseltern (sollte es vor Gericht gehen), den Nachweis erbringen, dass der Kontakt wirklich ein positive Auswirkungen hat, zum Beispiel seine Entwicklung foerdert u.s.w. Wie haeufig sie ihr Kind sehen koennen/sollten ist sicher wieder eine Sache, die von Fall zu Fall entschieden wird. Vielleicht kann dir das JA oder ein Anwalt was dazu sagen.

LG
Berit

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.