Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mirona76 am 14.12.2003, 22:48 Uhr

Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind?

eigentlich haben sie umgangsrecht, aber er gibt ausnahmen. wenn sie wie zb bei uns, das kind verleugnen und die mutter öffentlich als hure bezeichnen und sowas, steht das ja meistens hinter einem. in unsrem fall langte die aussage: "kinder brauchen eine harte und strenge hand, unsren kindern hat das schlagen auch nicht geschadet."

allgemein bin ich auch dafür, dass kinder ihre wurzeln kennen lernen sollen und müssen, aber wenn ein kind angst hat (die söhne der schwester des kv meines sohnes) vor den grosseltern sollte man sie nicht zwingen (die sind 15 und 16 und wollen niemals allein mit den grossletern sein, siehe obige aussage)

also braucht mein mini (4) da auch nicht hin, sagt das amt.

 
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