Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 05.12.2012, 13:32 Uhr

Rechtliche Fakten

Eben. Poppen kann jeder.

Und der eheliche Aufenthaltstitel ist weg, wenn man sich vor Ablauf der 5 Jahre trennt. Das heißt also, man muß die Schnalle 5 Jahre bei Laune halten. Nichts mit Disco und Gespielinnen nebenbei und so.

(Ach so, noch ein "übrigens": Das mit dem väterlichen Diplomaten glaube ich KEINE SEKUNDE!)

 
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