Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dinolino am 05.12.2012, 13:30 Uhr

Rechtliche Fakten

Bei uns wurden auch Sprachkenntnisse abgefragt de er auch hatte und er wurde auch zum Sprachkurs verpflichtet. andernfalls wird der Aufenthalt nicht verlängert, Bußgeld etc.

 
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