Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Schokobaby44 am 04.12.2012, 20:20 Uhr

Kind wegen aufenthalt

Ja das ich dumm bin weiß ich, das muss man mir nicht mehr sagen!

Ich hatte einen Afrikaner als Freund der total lieb war etc. Kaum war ich schwanger war er nur noch in der Disco und ich den ganzen Tag alleine, geschweige denn das er mich ml besuchen kam. Die Beziehung endete. Nun erfuhr ich das (sein Vater ist Dipomat) das jetzt im November 2012 sein Diplomatenpass ablief und er keinen Aufenthalt mehr hat. Die ganze Schwangerschaft lang kümmerte er sich nicht nix. Sprach nur von Vaterschaftsanerkennung. Nun wo das Kind da ist, bekam ich eine Nachricht von ihm 'ohne das ich etwas verbat oder sonstiges' Wenn ich ihn nicht eintragen lasse wolle er mich anklagen. Ich habe mittlerweile mehrere dieser Drohungen 'wegen der Geburtsurkunde' aber nach dem Kind fragen oder sonstiges NIX, dem Kind was vorbeibringen NIX. Mein Sohn ist nun 3 Monate alt und der 'erzeuger' war vllt 3 mal da und hat gleich halb Afrika mitgebracht kam mindestens ne stunde zu spät. Alle sahsen da glotzten durh die Luft und niemand interessierte sich für den kleinen. Der 'Erzeuger' machte überhaupt den Eindruck gehen zu wollen. So dumm wie ich war habe ich aus Angst die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Weil er aber gemerkt haben muss das er nur durch die vaterschaftsannerkenung keinen aufenthalt bekommt, hab ich jetzt nen Brief vom anwalt das ich 'auf nette ausergerichtliche Art und weise ihm umgang gestatten soll'. Ich habe IMMER (die 3 mal) ihm erlaubt zu kommen. Beim letzten Mal rief er an und ich bin nciht ran gegangen (da es meinem Sohn nach der Impfung schlecht ging) und das Vorang hatte und ich nebenbei gesagt den Anruf überhaupt nicht mitbekommen hatte. DAS war der Grund mich beim Anwalt zu melden. Es ist zu 100 % klar das er NUR Aufenthalt will. Kann ich ihn anklagen? Kann er abgeschoben werden? (ER wird sich EH nie ums Kind kümmern da er es bis jetzt auch nicht getan hat) Deutsch kann er auch nicht wirklich. Einen Job hat er nicht. Er verbringt seine gesammte Zeit ausschließlich in der Disco. ... Ich kann nicht mehr das zerrt so an meinen Nerven das ich ständig das Bewusstsein verliere. Diese ständige Bedrohung. Mein Sohn ist 3 Monate und es tut mir so weh das zu sagen ich kann das Muttersein unter diesen Umständen nicht geniessen weil ich Angst habe ... :(


Bitte tut mir den gefallen und lasst solche Aussagen wie: Warum hast du daran früher nicht gedacht etc. weil er zu beginn der tollste Mann überhaupt war und als ich schwanger wurde auf einmal mich wie Luft behandelte ...

 
87 Antworten:

Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von engelchen_lpz am 04.12.2012, 20:25 Uhr

ich würd es bleiben lassen... ich weiß das ein Kind ein recht auf den Vater hat und bitte steinigt mich wnen ihr wollt.... aber wir haben genug hier in Deutschland die nur wegen dem GEld und dem "Wohlgefallen" hier sind.

Ob du ihn anzeigen kannst, ich weiß es nicht. Wenn aber die Duldung und das Visum abgelaufen sind ist er rein theoretisch illegal in Deutschland solang er keine Fiktionsbescheinigung oder ähnliches hat.

Und ganz ehrlich, ich bezweifel das Umgang zum Aufenthalt berechtigt. Aber ruf doch morgen früh einfach mal im familiengericht oder direkt auf der Ausländerbehörde an und erkundige dich!
Von einem Anwalt (gute Frage wie er den Bezahlt) würd ich mich grds nicht einschüchtern lassen

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von CKEL0410 am 04.12.2012, 20:38 Uhr

Hallo stell die Frage doch mal bei Frau Bader im Expertenforum,vielleicht kennt Sie sich aus?

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Schokobaby44 am 04.12.2012, 20:40 Uhr

Bezahlen tut das sein Vater (Diplomat) wie alles bis jetzt. Er ist 27 und lässt sich komplett von Papi finanzieren. Ich will ihm ganz bestimmt keinen Aufenthalt schenken da er sich 'wie bisher' nicht kümmern will und wird. Wie im Brief drin stand 'zum wohle des Kindes' Dieser Stress geht soweit das mein Sohn 'der eigentlich ein ruhiges Kind ist und nie weint. NURNOCH weint und sich nur am übergeben ist. Er bekommt alles mit WO ist da noch WOHLE des Kindes .. Ich kann das nicht mehr das muss ein Ende haben !!! DEVINITIV OHNE ihn ...

oder beispielweise er klagt Umgang und gewinnt und ich verweigere es aber ihn kommen zu lassen (falls es dazu kommt) WAS DROHT MIR DANN ?

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Krieg dich mal wieder ein....

Antwort von Erzangie am 04.12.2012, 21:04 Uhr

"Ich kann nicht mehr das zerrt so an meinen Nerven das ich ständig das Bewusstsein verliere"

Bißchen melodramatisch, finde ich. Ich meine, der Vater will nur Umgang mit seinem Kind durchsetzen, wenn möglich dann außergerichtlich, wo ist denn jetzt das Problem? Dass seine Beweggründe nicht ganz uneigennützig sind? So what... für dein Kind ist es besser, den Vater zu kennen, der ihm keinen Schaden zufügt (zumindest hast du davon nichts berichtet). Du ärgerst dich über das bisherige Desinteresse, das kann ich auf einer weiblichen Ebene verstehen.. Aber eine Kindeswohl-Gefährdung kann ich nicht erkennen, und auch nix, was deine "Ohnmachten" erklärt.

Du schwurbelst dich da selbst in etwas rein. Dass ein Säugling von DREI MONATEN unter diesem "Stress" leidet, liegt, so leid es mir tut, bisher an DEINEM Verhalten. Zumindest nach allem, was du hier geschrieben hast.

Mach dich frei davon, dass der Vater das vor allem aus Gründen des Aufenthaltsrecht tut. Nicht deine Baustelle. Sollte dem tatsächlich so sein, wird das Interesse bald abflauen, so Kinder sind schon verdammich anstrengend für son bißchen Aufenthalt *ironie* Ist es aber so, dass er eine echte Bindung zu seinem Kind aufbauen kann, ist das nur von Vorteil für dich - und ein sechser im Lotto für dein Kind. Noch ein ganz wichtiges ArgumenT. gerade WEIL der Vater Afrikaner ist, halte ich es für wichtig. Denn irgendjemand muss eurem Kind seine Wurzeln (auch die väterlichen) zeigen können, das wird eine weiße, deutsche Mutter nicht können. Auch wenn es deiner Mentalität fremd ist: es ist Teil der Mentalität EURES Sohnes.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von CKEL0410 am 04.12.2012, 21:13 Uhr

Na vielleicht ist Opa ja dann auch so nett und zahlt den Unterhalt für seinen Sohn....wenn er es wirklich nur wegen dem Aufenthalt macht, dann wird er danach auch kein Interesse zeigen, denn den Umgang überprüft niemand! Mit dem Sorgerecht wäre ich da vorsichtig, wenn er wirklich weg sein sollte, hast du erstmal ordentlich rennerei, zum mal Umgang und Sorgerecht nichts miteinander zutun haben!

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pamo am 04.12.2012, 21:23 Uhr

Zunächst mal: Ich kann dich verstehen. Ich habe ein paar solcher Beziehungen miterlebt und der kulturelle Unterschied zwischen D und einigen afrikanischen Kulturen ist fast unüberbrückbar. Auch das Spiel erst große Liebe und dann nix als heisse Luft (aus deutscher Sicht) passt da total rein. Aber: Nun habt ihr zusammen ein Kind. Mag sein, dass er dadurch seinen Aufenthaltsstatus fundieren will. Das bedeutet aber nicht, dass er kein guter (Besuchs-)Vater sein kann. Ich würde ihm und dem Kind diese Chance geben. Gleichzeitig aber klare Ansagen machen und den Umgang gemeinsam mit dem Jugendamt regeln lassen. Die Zahl der Besucher klar reglementieren - deine Wohnung, deine Regeln. Und natürlich dafür sorgen, dass der Kindesunterhalt geregelt wird (mein Lieblingsthema).

Ich würde nicht versuchen, ihn abschieben zu lassen, selbst wenn das ginge. Wozu auch? Du kannst den Unterhalt besser kontrollieren, wenn er vor Ort ist. Spann ihn als regelmässigen Babysitter ein und kümmere dich nicht um seine Reden.

Falls du wütend und enttäuscht bist, dass er dich nur als Gebärmutter seines Aufenthaltsstatus benutzt hat, dann löse dich davon. Passiert ist passiert und du hast ja nun dein Kind und bereust das sicher nicht.
Wenn er zum Umgang kommt, dann schicke ihn mit dem Kinderwagen um den Block statt ihn und seine Verwandtschaft und Freunde zu verköstigen (du siehst mir ist sowas bekannt...)

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pamo am 04.12.2012, 21:24 Uhr

Sorgerecht für ihn - nie und nimmer.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Schokobaby44 am 04.12.2012, 21:27 Uhr

Er will, hat und wird sich nicht kümmern!! ER tut das NUR damit es nicht auffliegt das es wegen dem Aufenthalt ist !!! Mit dem Kinderwagen um den Block NIEMALS IM LEBEN!!! Brauche ich mich nicht wundern wenn er nie wieder kommt. Ich vertraue ihm nicht und werde es nie. Und mein Sohn als Ticket benutzten zulassen lasse ich nicht zu. 8 JAhre deutschland und kaum Deutschkentnisse NEEEEEEE!! Ich bin selber keine deutsche aber ich hasse das wenn ausländer herkommen und sich alles erlauben!!!! 6er im Lotto ist es ihn nicht zu kennen den LERNEN kann er von ihm nichts!!!!

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Schokobaby44 am 04.12.2012, 21:29 Uhr

Ok nach meinem Wutausbruch nochmal ruhig. ER INTERESSIERT SICH NICHT FÜRS KIND.

UND MICH UND MEINEN SOHN für Aufenthalt auszunutzen lasse ich nicht zu!!!! UND DAS WAR MEINE FRAGE! WAS KANN ICH tun?!?!?!

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von mama.frosch am 04.12.2012, 21:32 Uhr

du musst lernen, die (ex-)"paar"-ebene von der elternebene zu trennen.
wenn er irgendwie an seine aufenthaltserlaubnis kommen will oder papi sein leben hier finanziert kann und sollte dir das egal sein. ihr seid getrennt, geschiedene leute sozusagen, sein leben muss dich nicht interessieren.

du sagst, er hätte dir gedroht und du daraufhin die vaterschaftsanerkennung unterschrieben - womit hat er dir gedroht?

dein kind kotzt das aus, was es dir schlecht geht. das ist keine schuldzuweisung, lediglich eine situationsbeschreibung. kinder, vor allem je jünger, haben äußerst feine antennen und eine so massive innere anspannung wie du sie von dir beschreibst überträgt sich zumindest in teilen auch auf ein kind. die können quasi nicht anders, das ist neurologisch erklärbar. von daher ist es DEINE verantwortung, dafür zu sorgen dass es DIR emotional besser geht. dann wird es auch deinem kind wieder bessergehen.

wovor hast du angst?
warum nimmt dich das dermaßen mit?
so sehr, dass du dadurch ohnmächtig wirst?

das kann ich bei dem, was du schreibst nicth rauslesen.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von mf4 am 04.12.2012, 21:34 Uhr

Das Baby ist kaum geboren, er war 3 mal da (wenig aber er war da) und man weiß nicht, ob er sich später mehr kümmern wollen würde. Ihr kommt nicht zusammen klar. Ich nehme an du wirst in nicht täglich in deiner Wohnung haben wollen und wahrscheinlich wirst du ihm das Baby auch nicht geben wollen, dass er mit ihm spazieren fährt z.B.
Mach ihm doch mal eine Ansage, wie der Umgang gestaltet werden könnte. Wenn es Abmachungen gibt hält er sich ja u.U. daran. Fakt ist, er taugt nix als Partner aber wenn er in der Disco ist aber 2 mal pro Woche zum Beispiel ein liebevoller Vater dann wäre das doch auch okay.

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ach und noch eine frage,

Antwort von mama.frosch am 04.12.2012, 21:35 Uhr

war die schwangerschaft gewollt / geplant?

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Erzangie am 04.12.2012, 21:36 Uhr

Ich kann mich nur wiederholen: Krieg dich mal wieder ein!!

DU schadest eurem Kind gerade, er nicht.

Liest du eigentlich selbst, was du da schreibst? Auf der einen Seite wird er sich nie kümmern, auf der anderen Seite hast du Angst, er käme von seiner "Runde um den Block" nicht zurück??? Ist doch Bullshit.

"Ich hasse das, wenn Ausländer herkommen und sich alles erlauben"
Nochmal: das ist nicht deine Baustelle! So kommst du KEINEN Schritt voran und machst dich selbst völlig fertig. Lass ihn doch!! Verwende deine Energie auf dein eigenes Leben, das wird schon anstrengend genug. Such dir einen Job, eine angemessene Betreuung für deinen Kleinen, eine schöne Wohnung und kümmere dich nicht darum, ob der Vater deines Sohns versucht, den Sozialstaat auszunutzen. Schau, dass du Unterhalt bekommst und dass euer Kind seinen Vater kennt. Wenn dieser ihm nichts tut (und bis jetzt mutmaßt du nur, da habe ich hier schon von ganz anderer, echter Gefährdung gelesen). Du musst den Vater nicht bei dir bespaßen, da gebe ich Pamo völlig recht, aber warum du dich hier so echauffierst, ist mir schleierhaft.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pamo am 04.12.2012, 21:36 Uhr

Er kann die Vaterschaftsanerkennung einklagen. Damit hat er einen Aufenthaltsstatus. Dagegen kannst du nichts tun. Du kannst ihn nicht abschieben lassen, selbst wenn er illegal hier wäre, darum kümmert sich das Ausländeramt. Sicherlich hat er gerade einen Duldungsstatus? Vielleicht erfolgt die Abschiebung bevor er es schafft, die Vaterschaft einzuklagen, aber selbst wenn dann vermute ich, dass er als Diplomatensohn klug genug ist, dann wieder einzureisen wenn das geklärt ist und dass er auch Mittel und Wege hat, sein Recht durchzusetzen.

Wenn du nichts mit ihm zu tun haben willst, dann tu nichts. Lass ihn nicht rein, beantworte nicht seine Anrufe und warte ab ob er den Rechtsweg beschreitet. Du musst nicht reagieren.

Diese Wut solltest du aber ablegen. Die bringt dir nichts und auch dem Kind nicht.

Das Kind ist in den Brunnen gefallen.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Schokobaby44 am 04.12.2012, 21:38 Uhr

Ihr wollt es nicht verstehen er WILL SICH NICHT kümmern!!!!! ER ist nicht 2 mal in der disco sondern 7 mal die Woche ... Ixh rege mich auf weil ich mich nicht ausnutzen lasse für seinen DRECK dieser Mensch hat kein GEwissen.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pamo am 04.12.2012, 21:40 Uhr

Dann brich den Kontakt ab. Oder reicht dir das nicht? Wenn er so ein Hallodri ist, dann reitet er sich bald selber ganz schnell in den Dreck - da brauchst du gar nichts beizutragen.

Wieso hast du ihn und seine Freunde überhaupt in deine Wohnung gelassen?

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na jetzt mach aber mal halblang

Antwort von mama.frosch am 04.12.2012, 21:41 Uhr

nur weil er sieben tage die woche in die disse geht und sich nicht um sein kind kümmern will hat er kein gewissen?

mir scheint du fährst entweder einen film oder hast einen tierischen hass auf ihn, den du aber über das kind laufen lässt. und das ist nicht, garnicth gut!

freu dich doch wenn er sich nicth kümmern will! du kannst ihn nicht leiden, willst nicths mehr mit ihm zu tun haben und hast angst dass er das kind nicth zurückbringen würde.

also whats the problem?

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Erzangie am 04.12.2012, 21:42 Uhr

Ich glaube, DU willst nicht verstehen. Is doch schnuppe, ob er sich zukünftig kümmern will.

Dieser DRECK und Mensch ohne Gewissen ist VATER deines Sohnes. Und zu dessen Wohl solltest du deine Wortwahl ernsthaft überdenken...denn dieser DRECK ist ein TEIL VON IHM!

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von mama.frosch am 04.12.2012, 21:44 Uhr

ähm, und mit diesem dreck ohne gewissen war sie immerhin im bett.

das liest sich für mich immer mehr einfach nach hass auf den kindsvater weil er sie mit dem kind im prinzip hat sitzenlassen.
kann man haben, kann man dann aber auch als solches äußern ohne das kind mit reinzuziehen oder zu behaupten, es ginge um eine andere baustelle.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Schokobaby44 am 04.12.2012, 21:46 Uhr

Mir war klar das nur solche Antworten kommen werden! Morgen früh ruf ch bei der Ausländerbehörde an und melde ihn!! Klappt DAS nicht sind mein sohn und ich bald in Russland. Dieses eklige etwas wir meinen Sohn nicht verdummen lassen!!! Eltern sollen Vorbilder sein und nicht son trottel der mit 27 sein leben nicht im griff hat. Und ich das später ausbaden darf ja warum darf das papa und ich nicht NIEMALS!!!!!! ISt auch egal jetzt die Antwort die ich mir erhofft hab kommt hier eh nciht weil jeder einem seine Meinung andrehen will.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von mf4 am 04.12.2012, 21:47 Uhr

er geht in die Disco... kann dir schnuppe sein, denn er ist der Ex
er kümmert sich nicht und will nicht... wo siehst du dich und dein Kind denn da bedrängt?

Er ist der Vater, hat also das Recht das anerkennen zu lassen und wäre dann ein Vater auf Papier. Er hat deshalb kein Sorgerecht und wird auch sicher keinen Umgang einklagen...

Er will sich vielleicht Aufenthalt erschleichen aber das gefährdet weder dich noch das Kind.

Ich muss sagen ich verstehe deine Hysterie grad nicht ganz.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von mama.frosch am 04.12.2012, 21:48 Uhr

^^

welche antwort hast du dir denn erhofft?
und wenn du nur hören willst was du hören willst, warum schreibst du dann hier und führst nicth einfach ein selbstgespräch?

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pamo am 04.12.2012, 21:49 Uhr

Bericht mal, was die Ausländerbehörde sagt, wenn du anrufst und ihnen mitteilst: "Ich habe mit einem Afrikaner gevögelt und ein Kind bekommen, jetzt will der tatsächlich dass ich ihn als Vater eintragen lasse, der Kerl geht immer in die Disco, schieben Sie den sofort ab."

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von mf4 am 04.12.2012, 21:51 Uhr

Ich beginne gerade an dir zu zweifeln... eine Frau die ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem ekligen dummen Trottel hatte.
Wenn dein Kind später nach dem Vater fragt wird es sicher stolz sein, dass Mama mit dem letzten Asi in der Kiste war.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pamo am 04.12.2012, 21:51 Uhr

Ich glaub, wir hätten generell und allumfassend auf Ausländer schimpfen sollen, ausgenommen die Russen.

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^^

Antwort von Erzangie am 04.12.2012, 21:56 Uhr

Na, zum Glück hat dein Sohn so eine intelligente, eloquente und fleißige Mutter, die das, was der Vater alles NICHT in den Genpool einbringen konnte, wieder ausgleichen wird.

Was bist du eigentlich von Beruf? Bestimmt etwas ganz tolles und du verdienst ganz viel Geld für euch zwei, in Russland, stimmts?

Ich wünsche euch beiden viel Glück und alles Gute. Lass dir niemals eine andere Meinung andrehen als die, die du dir schon zu recht gelegt hast!

LG

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Re: ^^

Antwort von Erzangie am 04.12.2012, 21:59 Uhr

Ach ja, fällt mir gerade ein: so Schokobabys sind in Russland ja auch sehr beliebt. Das macht alles noch viel leichter als in dem ach so beschränkten Deutschland mit den laschen Ausländer-Gesetzen...

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Re: ^^

Antwort von Pamo am 04.12.2012, 22:02 Uhr

Die AP ist offensichtlich vom Hass verblendet. Ich hoffe für das Kind, dass sich das legt.

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Re: ^^

Antwort von mf4 am 04.12.2012, 22:13 Uhr

Huch... nun hat sie sicher wieder vor Stress das Bewusstsein verloren.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von amadeus_hates_music am 04.12.2012, 22:23 Uhr

Hast PN.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Sternenschnuppe am 04.12.2012, 23:20 Uhr

Diplomatensohn, Kohle und gutes Netzwerk mit super Anwälten im Nacken,....

Und auf der anderen Seite eine Kindsmutter, die abgeht wie sonstwas, und bei nix vor Aufregung in Ohnmacht fällt und sich ihren Rachegelüsten hingibt und auf die Rechte des KINDES pfeifft um diese zu befriedigen.

Was kannst Du machen ?

Eine Therapie, und zwar schnell , denn sonst kannst Du bald die Wochenenden aushandeln, die Du Dein Kind besuchen darfst.

Lieber nach Russland ohne Perspektive und nix, wegen Rache willst Du die Zukunft Deines Kindes aufs Spiel setzen ?

Verantwortungsvoll, sehr verantwortungsvoll.......

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Na dann, tschisliwawa puti!!

Antwort von Ralph am 04.12.2012, 23:45 Uhr

Putin wartet auf solche wertvollen Bürger wie Dich. Und als Multikulti-Fan wird er Deinen Sohn ganz besonders willkommen heißen. Deutschland aber wird eine Menge Geld sparen, bei vorsichtiger Schätzung 250.000,- €... von daher... viel Glück bei Mütterchen Rußland.

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ich krieg schon bei dem nick nagelpilz...

Antwort von spiky73 am 05.12.2012, 7:46 Uhr

... und irgendwie hat die AP hier eigentlich NUR nette antworten bekommen. und kein "wie konntest du nur?".

aber offenbar ist schokobabymuddi so eingeschossen auf ihre opferrolle, dass sie in dem einen posting dann doch den spruch à la "ich hab's ja gewusst, dass nur solche sprüche von euch kommen, ihr seid ja alle doof!" raushauen musste. auch wenn es im gesamtkontext überhaupt nicht passt.

aber wer so naiv ist, die gschicht mit dem 'diplomatensohn' (ah ja, hust) zu glauben und gleichzeitig die grundlagen der verhütung nicht zu beherrschen, der hat eine meine konstruktive antwort nicht verdient.


m.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von shinead am 05.12.2012, 8:14 Uhr

M.E. kann er mit der aktuellen Gesetzteslage die Vaterschaft nicht einklagen. Ich mag mich irren, aber noch sind die Vaterrechtsgesetze noch nicht verfasst/gültig.

Aber Du hast - das entnehme ich Deinen Beiträgen - irgendetwas unterschrieben. Die Vaterschaftsanerkennung kann es eigentlich nicht gewesen sein, denn die Unterschriften müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Also wäre zu klären, was Du da genau abgezeichnet hast!

Ich persönlich finde es nicht in Ordnung, dem Kind den Vater zu nehmen, allerdings kann ich es auch nicht verhindern, wenn Du es tust.
Besorge Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, oder wende Dich an ProFamilia und lass' Dich über Deine Rechte und Pflichten aufklären.
Wenn Du den KV nicht angibst, gibt es kein UVG und keinen Unterhalt. Das muss Dir bewusst sein!

Die Idee mit Russland ist kompletter Murks, aber bitte - reisende soll man nicht aufhalten. Ein Mischlingskind kommt bestimmt dort total gut an... *ironieoff*

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Shinead

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 8:34 Uhr

Soweit ich den Sachverhalt der Einklagung der Vaterschaft verstehe, ist das tatsächlich kaum möglich, wenn ein anderer als Vater eingetragen ist und die Vaterschaft nicht anfechtet. Bei einer offenen Vaterschaft geht es aber nach meiner Interpretation. Interessantes Thema, weisst du mehr darüber?

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Pamo

Antwort von shinead am 05.12.2012, 9:01 Uhr

Eben gerade nachgelesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsfeststellung

Der Vater kann doch über das Gericht oder Jugendamt die Vaterschaft beantragt werden.
Damit bleibt für die TE nur der Gang nach Russland (was dringend VOR der Anerkennung geschehen sollte). Dort lebt es sich bekanntlich ohne KV wesentlich besser als in Deutschland mit... #sarkasm

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Re: Shinead

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 9:18 Uhr

Ugh, da haben wir also einen erheblich Nachteil festgestellt, wenn frau den Vater als unbekannt angibt: Jeder Interessent darf sich bewerben.

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Re: Shinead

Antwort von shinead am 05.12.2012, 9:31 Uhr

Abgesehen davon ist dann die Mutter, die "ich weiß es nicht" beim Standesamt angegeben hat, wegen Personenstandsfälschung/mittelbare Falschbeurkundung dran. Kann bis zu 3 Jahren Haft bedeuten...

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Re: Shinead

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 9:44 Uhr

und wenn der Diplomatensohn das weiß und ähnlich gestrickt ist wie die AP, dann wird er dafür sorgen, dass das verfolgt wird

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 9:53 Uhr

ich schüttel mal wieder den kopf über diverse antworten hier....
die frau hat angst um ihr kind, auch wenn sie eine dramaqueen ist.
ist das so schwer zu verstehen???
auch wenn sie sich widerspricht?

sie wär nicht die erste, die sich geirrt hat. ich habe mich auch in der wahl meines ersten kindesvaters "vergriffen" und ich meine, mich zu erinnern, daß das auch einigen anderen passiert ist.....

aber is scho schee, wenn man über jemand anderen herfallen kann, der das normalste der welt macht....das kind schützen will.

sorry to say, aber einige antworten sind mir extrem unsympathisch.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 9:59 Uhr

Hm, vielleicht habe ich da etwas nicht verstanden, aber die AP sagte doch klar, dass der KV kein Interesse an Kind und Umgang hat. Was für eine Bedrohung soll er denn sein?

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Mein Gott was geht den hier ab???

Antwort von Aprilscherz2000 am 05.12.2012, 10:07 Uhr

Der KV will sich nicht kümmern, sondern nur ein Deutschlandticket.Das Kind ist gerade mal 3MOnate!!! Die Mutter kennt sich wahrscheinlich mit dem Rechtssystem nicht aus und hat vor dem Diplomaten (mit ganz viel Geld und Anwälten Angst) dazu kommt noch der Hormanhaushalt der sich noch nicht eingependelt hat und sie daher vieleicht etwas argressiver schreibt. Sie hat ja den Kontakt stattfinden lassen - auch wenn ich nur den KV reingelassen hätte und den ganzen Stamm.

Als erstes sollte sie Kontakt zum Jugendamt und der Auslänerbehörde aufnehmen und da ihre befürchtungen schildern. Ob er sich in Zukunft kümmert wird, sei erstmal dahin gestellt.Kann natürlich sein und wenn alles zur Ruhe kommt, denke ich wird die AP das zulassen. Allerdings dürfte hier jede Mutter gut einschätzen können, das es wohl eher passiert.
Ich denke es ist offensichtlich das Sie sich nicht ausnutzen lassen will. Das ist verständlich und erklärt auch ihre aggressive Art.

LG Chrissie

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 10:08 Uhr

na daß er vielleicht aus wut, daß die ap nicht so macht, wie er gern will/braucht, das kind schnappt, um seine pläne durchzusetzen?
schließlich ist ja die mutter im weg.....vielleicht meuchelt er auch die?

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 10:11 Uhr

Möglich ist natürlich immer alles, aber von solchen Bedenken war m.W. nirgendwo die Rede in ihren Beiträgen. Sie hat sich darüber aufgeregt, dass er aufgrund der Vaterschaft ein Aufenthaltsrecht anstrebt und dass er in die Disco geht...

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Re: Mein Gott was geht den hier ab???

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 10:13 Uhr

Chrissie, der Zug der "Ausnutzung" ist doch abgefahren? Das Kind ist da. Weder Jugendamt noch Ausländerbehörde werden ihr raten (können), dass sie ihn nicht als Vater angeben darf, weil er sie ausnutzen wollte.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 10:16 Uhr

sie will ihn halt als verantwortungslos darstellen und daß er die vaterschaft für seine zwecke "braucht". was m.e. auch so IST.
ich sehe da eine gewisse logische denkweise dahinter.
und ändert nichts an der sache an sich.

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Nein Kravallie, da hast Du etwas falsch interpretiert...

Antwort von Ralph am 05.12.2012, 10:57 Uhr

Die AP hat ein Kind mit einem..., sagen wir mal Hallodri, auf den sie hereingefallen ist. Das hat ihr hier niemand zum Vorwurf gemacht, in unserer Runde gibt es ja einige, die sich seit Jahren dasselbe sagen.

Verständlich auch ihre Wut, daß der KV in erster Linie via Kind ein Aufenthaltsrecht erstreiten will. Nur, und das kann auch sie nicht wegdiskutieren, ist das Kind nun da, und WENN daraus für den KV eine Rechtsgrundlage erwächst, dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen, wird niemand das rechtstaatlich verhindern können. Weder das Jugendamt - die haben eh nix damit zu tun! -, noch die Ausländerbehörden, denn die sind an Recht und Gesetz gebunden, und da wir hier nicht in Griechenland, sondern in Deutschland sind, in dem Land, das hinsichtlich der Korruptionsanfälligkeit auf dem 13. Platz weltweit steht (im guten Sinne!), wird sich auch kein Beamter finden, den die AP mit irgendwelchen Anrufen oder gar "Geschenken" wird beeindrucken können.
Deshalb auch der wiederholt formulierter Ratschlag, herunterzukommen, den Realitäten ins Auge zu sehen und sich auf das Kind zu konzentrieren.

Ich z.B. habe lediglich reagiert, als die AP meinte, dann eben ihr Heil in ihrem heimatlichen Rußland zu suchen. Da sage ich dann wirklich, Mädel, kauf morgen das Flugticket nach Tomsk und sieh zu, daß Du in den sibirischen Weiten Deine Ruhe und Dein Glück findest.

Natürlich finde ich das Gebaren des KV äußerst fragwürdig, aber die AP ist eine erwachsene Frau, und von der erwarte ich einfach im Interesse des Kindes ein entsprechendes Verhalten als Mutter. Haßerfüllte Tiraden sind einfach sinnlos und helfen weder ihr, noch dem Kind weiter.

Snoopy

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beruhig Dich kravallie...

Antwort von shinead am 05.12.2012, 11:05 Uhr

Wo hat die TE Angst um ihr Kind?
Sie macht sich lediglich darüber Sorgen, dass ihr Kind dem KV einen Aufenthaltsstatus in D sichern könnte. Der KV hat ja offensichtlich nur diesbezüglich Interesse am Kind.

Sie will nicht ihr Kind schützen. Sie will dem KV eins rein würgen.

Klar hat sie sich vergriffen, so wie die meisten hier. DAS wurde ihr nie zum Vorwurf gemacht!

Fiese Kommentare hat sie erst erhalten, als sie von der Flucht nach Russland anfing.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 11:07 Uhr

Und ihre Wut wird hieran nichts ändern:
Wer als ausreisepflichtiger Ausländer die Vaterschaft eines in Deutschland geborenen Kindes anerkennt, dem ist zumindest ein vorläufiger Aufenthaltstitel sicher.

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Re: Mein Gott was geht den hier ab???

Antwort von mama.frosch am 05.12.2012, 11:26 Uhr

mich interessiert ja immer noch, ob das kind geplant war.

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 11:28 Uhr

*Sie macht sich lediglich darüber Sorgen, dass ihr Kind dem KV einen Aufenthaltsstatus in D sichern könnte*

lese ich nicht raus und nach den ganzen antworten, wird sie auch keinen zweifel mehr daran haben, daß es so sein wird.

*Sie will dem KV eins rein würgen*

lese ich auch nicht. eher ist doch der mann geneigt, IHR eins reinzuwürgen.

ich las allerdings irgendwo, der mann könnte mit dem kinderwagen umme ecke und dann mit dem kind verschwinden.
davor hätte ICH auch angst.

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von shinead am 05.12.2012, 11:48 Uhr

>>Es ist zu 100 % klar das er NUR Aufenthalt will. Kann ich ihn anklagen? Kann er abgeschoben werden? (ER wird sich EH nie ums Kind kümmern da er es bis jetzt auch nicht getan hat) Deutsch kann er auch nicht wirklich. Einen Job hat er nicht. Er verbringt seine gesammte Zeit ausschließlich in der Disco. ...

Ich wüsste nicht, wie ich DAS anders interpretieren soll.
Sie will verhindern, dass er in D bleiben darf.
Da er sich laut ihrer Aussage niemals um das Kind kümmern wird, weiß ich ehrlich gesagt nicht, wovor sie das Kind beschützen möchte...

Die einzige "Drohung", die er ausgesprochen hat ist, dass er als Vater eingetragen werden möchte und falls sie nicht freiwillig dem Eintrag zustimmt, eben dann das Gericht bemühen wird.
Ist keine wirklich Drohung, sondern eher eine Erläuterung der folgenden Ereignisse.
Sein Recht umzusetzen hat nichts mit "ihr eins rein würgen" zu tun.

Er hat sich offensichtlich beraten lassen (was ich der TE auch dringend ans Herz lege) und wird sein Recht einklagen. Er will ggf. tatsächlich nur seine Aufenthaltsgenehmigung. Dann wird er sie bekommen. Das sieht einfach das Gesetz so vor.

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Re: Mein Gott was geht den hier ab???

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 11:53 Uhr

Mama.frosch: nichts Genaues weiss man nicht. Das Schweigen auf deine erste diesbezügliche Frage habe ich allerdings als Ja interpretiert.

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*wunder*

Antwort von Erzangie am 05.12.2012, 11:56 Uhr

Aber Vallie, ich habe doch mehrfach geschrieben, dass ich nur daraus schließen kann, was die AP selbst beschrieben hat, und daraus geht beim besten Willen nicht hervor, dass sie Angst um ihr Kind hat.

Sie fing an rumzuschreien (Großbuchstaben), weil ihr keiner geraten hat, den KV bei welchem Amt auch immer anzuzeigen, damit sie ihn los wird. Selbst in ihrem letzten Post, als sie ankündigt nach Russland gehen zu wollen, macht sie sich Sorgen um das Vorbild, das er seinem Sohn geben könnte. Lies doch noch mal nach, Vallie, du bist doch sonst so genau! Ich wundere mich sehr, dass du so reagierst, bist DU doch sonst die jenige, die akribisch auch in vergangenen Threads recherchiert, und hier hältst du dich an einer einzigen, in Wut geschrienen Bemerkung über "nach einer Runde um den Block" fest und ziehst nur daraus deine Schlüsse?

Neh, beim besten Willen. Ich habe extra noch mal nachgelesen. Die AP sagt mit keinem Wort, dass sie Angst um ihr Kind hat. Sie ist tierisch angepisst, sonst nix, und wird dadurch, und vor allem, weil ihr bisher keiner recht geben wollte, immer hysterischer.

Vallie, nicht alle Kindsväter sind per se eine Bedrohung für ihre Kinder. Da kommt Gleichgültigkeit vergleichsweise häufiger vor, Und trotz meiner eigenen Erfahrung denke ich immer noch, dass es für ein Kind besser ist, seine Wurzeln zumindest zu kennen, In diesem speziellen Fall NOCH mehr, denn der Junge wird sehr bald merken, dass er anders ist als viele anderen Menschen in diesem Land.

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 12:31 Uhr

ich glaube eher, aber bitte, das ist meine persönliche interpretation, daß sie angst hat, daß aus der vaterschaftsanerkennung noch mehr als die dauernde aufenthaltsgenehmigung erwächst, nämlich ein umgangsrecht.

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Dinolino am 05.12.2012, 12:34 Uhr

Will jetzt nichts falsches sagen, aber wir haben die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht, trotzdem musste ich eine Erklärung bei der Ausländerbehörde abgeben, wie oft er Kontakt zu dem Kind hat, was er macht, ob er bei Festen anwesend war, ob er sich bei Krankheit kümmert, wie das Vater-Kind-Verhältnis ist etc und noch eine Beistandserklärung unterschreiben, bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt wurde. Im Anschreiben stand, dass sollte ich dies nicht machen, der Aufenthaltstitel versagt werden kann

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Re: *wunder*

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 12:37 Uhr

ich hab nochmal nachgelesen und verstehe die frau sogar in ihrer hysterie.

und das mit den wurzeln kommt nicht bei jedem gut an. bei mir auch nicht. da hat sich schon eine psychologin bei mir die zähne ausgebissen.....
das ist das letzte was die ap jetzt verstehen will, wenn sie um ihr kind fürchtet.

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Re: Kind wegen aufenthalt - Nachtrag

Antwort von Dinolino am 05.12.2012, 12:42 Uhr

mir wurde auch gesagt, ich solle Änderung mitteilen, und da der Aufenthalt auf 3 Jahre beschränkt ist, wird spätestens bei Verlängerung neu geprüft, wurde mir gesagt

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von shinead am 05.12.2012, 12:57 Uhr

neee... sie geht fest davon aus, dass der KV sich nicht kümmern will/wird.

>>ER wird sich EH nie ums Kind kümmern da er es bis jetzt auch nicht getan hat

Es geht nicht um den Umgang, sondern nur darum, dass er sich so die Aufenthaltsgenehmigung sichern könnte.

Um den Umgang (den sie ja bisher nie verhindert hat, sondern sich eher über sein Desinteresse aufregt) ging es nie...

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 13:04 Uhr

*Weil er aber gemerkt haben muss das er nur durch die vaterschaftsannerkenung keinen aufenthalt bekommt, hab ich jetzt nen Brief vom anwalt das ich 'auf nette ausergerichtliche Art und weise ihm umgang gestatten soll'.*

und wenn ich das von dinolino noch lese, schließt sich der kreis.
sie ist ja auch keine deutsche, vll mit den begrifflichkeiten nicht ganz so vertraut....

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Rechtliche Fakten

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.12.2012, 13:07 Uhr

Ich kenne mich etwas aus *räusper*, daher einfach mal die Fakten auf den Tisch:

* Alleine aus der Tatsache, daß er hier ein Baby hat, erwächst ihm ein rechtlicher Aufenthaltsstatus. Das darf man blöd und doof und unfair finden, aber so ist es einfach. Feddich. Da hilft es auch nicht, irgendwohin zu rennen und zu sagen, daß er das nur wegen dem Aufenthaltsstatus macht - denn es reicht gemeinhin, daß dieses Baby existiert, und das tut es nun mal.
(Nebenbei: Insofern wäre ein Umzug der Mutter ins Ausland tatsächlich hilfreich, denn wenn das Kind nicht in D lebt, wird das mit dem Aufenthaltsstatus des Vaters auch hinfällig. Es geht ja alleine darum, daß der Vater die MÖGLICHKEIT der Unterhaltszahlung und des Besuchens hat - was beides obsolet ist, wenn das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt nicht in D hat.)

* Für diesen Aufenthaltsstatus ist das Sorgerecht nicht notwendig, es reicht die Vaterschaftsanerkennung. Diese kann er gerichtlich einklagen, denn sie steht ihm zu. Insofern läßt sich der Aufenthaltsstatus nicht durch die Mutter "torpedieren". Wiederum gilt: Das kann man doof finden, aber das ändert nichts an der Rechtslage.

* Tatsache ist (leider) auch, daß diese beschriebene Rechtslage in "Ausländerkreisen" bekannt ist. Um sich einen Aufenthalt zu sichern, ist ein deutsches Baby besser als eine Heirat. Nach einer Heirat sind 5 Jahre "Wohlverhalten" notwendig, um einen dauerhaften Aufenthalt zu bekommen. Mit einem deutschen Baby hat man ihn quasi sofort. Ausserdem lassen sich viele deutsche Frauen (aus Gründen, die ich auch nicht wirklich verstehe) eher auf ein Baby als auf eine Hochzeit ein. Ein deutsches Baby führt also nicht nur schneller zu einem dauerhaften Aufenthaltstitel, es ist auch leichter zu bekommen.

* Dem Baby ist sowohl das eine als auch das andere herzlich egal. Wenn der KV sich nicht kümmern wird - was hier der Fall zu sein scheint - dann ist es dem Baby schnurzpiepegal, ob er das in Aachen nicht tut oder in Abuja. Allerdings: Solange der KV sich in D befindet, hat man zumindest eine CHANCE auf Unterhalt und vielleicht sogar auf eine göttliche Eingebung, die ihn dazu bewegt, sich irgendwann doch noch iebevoll und gut um das Kind zu kümmern (was übrigens genau der Grund ist, warum die Rechtslage so ist, wie sie ist - der Staat gibt dem Kind die CHANCE auf einen zahlenden und kümmernden Vater).

Manche Bundesländer sind dazu übergegangen, dem KV nur eine begrenzte Chance einzuräumen und die Grundlagen des Aufenthaltstitels (also zahlen und kümmern) nach einer Weile zu überprüfen. Da reden wir aber nicht von drei Monaten, sondern eher von drei bis sechs Jahren. Das ist auch sehr unterschiedlich - Bayern ist traditionell restriktiver als Berlin, zum Beispiel. Das trägt der Tatsache Rechnung, daß es eben in den letzten 10 Jahren Standard geworden ist, Kinder zu zeugen statt Frauen zu heiraten. Da bewegt sich also derzeit was. Aber JETZT ist die Rechtslage so, wie oben beschrieben.

Mein persönlicher Rat:
Nicht ärgern, nur wundern. Nichts unterschreiben, was falsch ist (Bestätigung über nicht stattgefundene Besuche) oder den eigenen Interessen entgegensteht (Sorgerechtsteilung - wobei er das einklagen wird, wenn sein Anwalt auch nur das kleinste bißchen taugt). Und ansonsten: Wenn er einen Aufenthaltsstatus bekommt, weil das Baby nun mal da ist, dann ist das eben so. Wie gesagt: Man kann das doof finden, man kann sich auch fürchterlich darüber ärgern, aber an den Tatsachen ändert das nichts. Auch das Abgrasen sämtlicher Behörden ändert das nicht.

Was ich tun würde - und ich gebe zu, daß dieser Rat weder pc noch gerecht noch fair ist: Ich würde so weit weg wie möglich ziehen, solange der KV noch kein Sorgerecht hat. Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der sich mit dem Anwalt des KV herumschlägt, einfach um mich damit nicht beschäftigen zu müssen. Und ich würde engen Kontakt zu einer Beratungsstelle des iaf (www.verband-binationaler.de) aufbauen, um einen vernüftigen Umgang mit der sichtbaren Binationalität meines Kindes zu erlernen.

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Re: Rechtliche Fakten

Antwort von Möhrchen am 05.12.2012, 13:19 Uhr

Und ich hatte mich schon gefragt, warum er sie nicht "einfach" geheiratet hat...danke für die Aufklärung...das ist für besagten Personenkreis ja wirklich 1000 mal einfacher auf diesem Weg...und wenn er dann eh jede Nacht in der Disco rumschwirrt, hat er noch mehr Potential...

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Re: Rechtliche Fakten

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 13:26 Uhr

Für den Herrn ist es einfacher, einen Aufenthaltstitel durch Kindeszeugung als durch Heirat zu erlangen. Bei Heirat muss er nämlich Sprachkenntnisse nachweisen, bei Vaterschaft nicht.

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Re: Rechtliche Fakten

Antwort von Dinolino am 05.12.2012, 13:30 Uhr

Bei uns wurden auch Sprachkenntnisse abgefragt de er auch hatte und er wurde auch zum Sprachkurs verpflichtet. andernfalls wird der Aufenthalt nicht verlängert, Bußgeld etc.

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von shinead am 05.12.2012, 13:32 Uhr

Aber sie hat doch den Umgang immer ermöglicht:

>> Ich habe IMMER (die 3 mal) ihm erlaubt zu kommen.

Er hat einmal angerufen und sie ging nicht dran - hat sich auch nicht gemeldet. Wenn er seine Aufenthaltsgenehimigung retten will, dann muss er den Kontakt halten.
Die TE regt sich da m.E. eher darüber auf, dass gleich Post vom RA kam, weil sie einmal nicht reagiert hat, als darüber, dass sie ihm Umgang gewähren soll.

Versuch' nochmal das ganze unvoreingenommen zu lesen.

>>sie ist ja auch keine deutsche, vll mit den begrifflichkeiten nicht ganz so vertraut....
Der Joker zieht nicht, dafür schreibt sie viel zu gut.

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Re: Rechtliche Fakten

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.12.2012, 13:32 Uhr

Eben. Poppen kann jeder.

Und der eheliche Aufenthaltstitel ist weg, wenn man sich vor Ablauf der 5 Jahre trennt. Das heißt also, man muß die Schnalle 5 Jahre bei Laune halten. Nichts mit Disco und Gespielinnen nebenbei und so.

(Ach so, noch ein "übrigens": Das mit dem väterlichen Diplomaten glaube ich KEINE SEKUNDE!)

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Re: Rechtliche Fakten

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 13:35 Uhr

Haha, genau deswegen fiel mir auch der senegalesische Prinz wieder ein! Ich würde es nämlich auch nicht glauben, solange ich nicht seinen Reisepass und seine Geburtsurkunde gesehen habe und damit den diplomatischen Vater googlen kann.

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Re: Rechtliche Fakten

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 13:36 Uhr

innerhalb welches Zeitrahmens mussten die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden? welches Bundesland?

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Re: Rechtliche Fakten

Antwort von Dinolino am 05.12.2012, 13:42 Uhr

Sachsen. Er hat jetzt , wenn ich das schreiben richtig verstanden hat,3 Jahre Zeit, diesen Sprachkurs zu machen, bis der jetzige Aufenthalt abläuft. 600 Stunden. Es musste von der Sachbearbeiterin angekreuzt werden, ob Sprachkenntnisse vorhanden waren, hat sie im Gespräch erfahren. Einen richtigen Test gab's da nicht

Vor der Geburt unserer Tochter hatte er einen Aufenthaltstitel mit einen anderen Paragraphen, wo er zu keinen Kurs verpflichtet wurde, das kam erst mit dem jetzigen auf Grundlage des Kindes.

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Re: Rechtliche Fakten

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 13:45 Uhr

ok, das passt

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@SST: Gutes Bauchgefühl

Antwort von shinead am 05.12.2012, 13:58 Uhr

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__27.html


§ 27 Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten

(1) Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind, wenn Gegenseitigkeit besteht,
(...)
4.
die mitreisenden Familienangehörigen von Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung im Sinne des § 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes

Er hätte gar keine Aufenthaltsgenehmigung gebraucht...

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Re: Rechtliche Fakten

Antwort von Möhrchen am 05.12.2012, 13:59 Uhr

Also das mit dem Diplomatensohn klingt schon sehr nach "in Sicherheit wiegen" und das würde ich auch erst glauben, wenn ich da mal eigene Recherchen angestellt hätte - wer weiß, womit der in Wirklichkeit seinen Lebensunterhalt verdient?!...nö, will ich glaube ich gerade gar nicht wissen...

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damit wäre dann auch spannend, ob das anwaltsschreiben echt ist

Antwort von mama.frosch am 05.12.2012, 14:00 Uhr

oder selbstproduziert.

zumindest braucht sich die ap so wie es aussieht dann keine sorgen machen, dass geld und brillante anwälte hinter dem ex stehen.

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Re: @SST: Gutes Bauchgefühl

Antwort von Möhrchen am 05.12.2012, 14:00 Uhr

Ja, genau DAS ist mir vorhin auch durch den Kopf geschossen...wenn er WIRKLICH ein Diplomatensohn ist...wozu braucht er so dringend die Genehmigung?!...

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Re: @SST: Gutes Bauchgefühl

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 14:00 Uhr

Moment, ohne das jetzt explizit nachzulesen gilt als mitreisender Familienangehöriger wer minderjährig (oder in der Ausbildung?) ist. Korrigiert mich wenn ich da falsch liege.

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Re: damit wäre dann auch spannend, ob das anwaltsschreiben echt ist

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 14:04 Uhr

vielleicht ein brillanter angeblicher Jura-Student?

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Re: @SST: Gutes Bauchgefühl

Antwort von shinead am 05.12.2012, 14:17 Uhr

Selbst die Putzfrau des Diplomaten, die zwingend aus dem Heimatland sein muss, braucht keinen Aufenthaltstitel.
Selbst wenn er nicht als mitreisender Familienangehöriger gilt, so könnte Daddy ihn einfach einstellen und fertig.

Da aber im Text keine Definition von "mitreisenden Familienangehörigen" vorgenommen wird, und auch der Verweis-Text keine Einschränkungen macht...

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 14:18 Uhr

ich würde mich da auch drüber aufregen und wahrscheinlich noch mehr abgehen....
allein post vom ra und das ansinnen...

ich versteh sie halt.

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 14:22 Uhr

Ich verstehe sie auch - grundsätzlich. Ändert nichts daran, dass sie vollkommen irrational rumschreit, die rechtlichen Tatsachen verkennt und das absolut niemandem hilft. Und als sie darauf aufmerksam gemacht wurde, war sie beleidigt. Und DAS verstehe ich nicht - ich freu mich doch wie jeck wenn ich umsonst qualifizierten Rat kriege. Gruppenmotzen kann ich umsonst an der Straßenecke haben, wo andere genauso wenig Ahnung haben wie ich - bringt mich aber nicht weiter.

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Re: @SST: Gutes Bauchgefühl

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 14:26 Uhr

Du, ich bin mir da ganz ehrlich nicht sicher ob das beim volljährigen Kinde zutreffend ist und konnte es auf die Schnelle auch nicht googlen. Erinnere mich aber von Fällen gehört zu haben, wo volljährige gewordene Diplomatenkinder ihren eigenen Status brauchten oder ausreisen mussten.

Zudem steht in dem Text, dass dies auch nur auf die Angehörigen von Diplomaten derjenigen Staaten zutrifft, die deutschen Diplomaten in ihrem Land das gleiche Recht gewähren.

Aber dass die Geschichte trotzdem erstunken und erlogen ist, glaube ich auch.

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 14:35 Uhr

ich finde aber die art und weise des zurechtweisens nicht besonders dienlich.
ich wär auch beleidigt und würde hier nie mehr schreiben.
verstanden fühlen würde ich mich auch nicht, wenn dann auf dem nick rumgehackt wird?

selbst stt schrieb, sie würde weit weg ziehen.
ist es dann verwunderlich, daß sie ihre heimat in erwägung zieht?
auch wenn es da nicht schick ist?

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 14:43 Uhr

Nein, das ist sogar eine gute Idee, ganz ohne Ironie.

Bekrittelt wurde m.E. nicht, dass sie erwägt in die Heimat zu ziehen, sondern der erste Teil ihrer Aussage sinngemäß: "Weil ihr jetzt alle so gemein seid und weil der Typ so ein Stück Dreck ist, gehe ich doch einfach zurück in die Heimat".

Und da war noch gar kein "gemeines" Wort gefallen. Danach wurde sie natürlich ausgelacht.

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 14:46 Uhr

*seufz*

ich gebe mich geschlagen und bin trotzdem indigniert.

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 14:51 Uhr

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von kravallie am 05.12.2012, 14:56 Uhr

du weißt doch, wie empfindlich ich bin

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Re: beruhig Dich kravallie...

Antwort von Pamo am 05.12.2012, 14:58 Uhr

und du weisst doch wie einfühlsam ich bin...

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Re: Kind wegen aufenthalt

Antwort von Pokua am 19.08.2021, 23:44 Uhr

Ich verstehe dich richtig gut so geht's mir genau so
Schön das einer auch so denkt wie ich

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