Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 05.12.2012, 13:07 Uhr

Rechtliche Fakten

Ich kenne mich etwas aus *räusper*, daher einfach mal die Fakten auf den Tisch:

* Alleine aus der Tatsache, daß er hier ein Baby hat, erwächst ihm ein rechtlicher Aufenthaltsstatus. Das darf man blöd und doof und unfair finden, aber so ist es einfach. Feddich. Da hilft es auch nicht, irgendwohin zu rennen und zu sagen, daß er das nur wegen dem Aufenthaltsstatus macht - denn es reicht gemeinhin, daß dieses Baby existiert, und das tut es nun mal.
(Nebenbei: Insofern wäre ein Umzug der Mutter ins Ausland tatsächlich hilfreich, denn wenn das Kind nicht in D lebt, wird das mit dem Aufenthaltsstatus des Vaters auch hinfällig. Es geht ja alleine darum, daß der Vater die MÖGLICHKEIT der Unterhaltszahlung und des Besuchens hat - was beides obsolet ist, wenn das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt nicht in D hat.)

* Für diesen Aufenthaltsstatus ist das Sorgerecht nicht notwendig, es reicht die Vaterschaftsanerkennung. Diese kann er gerichtlich einklagen, denn sie steht ihm zu. Insofern läßt sich der Aufenthaltsstatus nicht durch die Mutter "torpedieren". Wiederum gilt: Das kann man doof finden, aber das ändert nichts an der Rechtslage.

* Tatsache ist (leider) auch, daß diese beschriebene Rechtslage in "Ausländerkreisen" bekannt ist. Um sich einen Aufenthalt zu sichern, ist ein deutsches Baby besser als eine Heirat. Nach einer Heirat sind 5 Jahre "Wohlverhalten" notwendig, um einen dauerhaften Aufenthalt zu bekommen. Mit einem deutschen Baby hat man ihn quasi sofort. Ausserdem lassen sich viele deutsche Frauen (aus Gründen, die ich auch nicht wirklich verstehe) eher auf ein Baby als auf eine Hochzeit ein. Ein deutsches Baby führt also nicht nur schneller zu einem dauerhaften Aufenthaltstitel, es ist auch leichter zu bekommen.

* Dem Baby ist sowohl das eine als auch das andere herzlich egal. Wenn der KV sich nicht kümmern wird - was hier der Fall zu sein scheint - dann ist es dem Baby schnurzpiepegal, ob er das in Aachen nicht tut oder in Abuja. Allerdings: Solange der KV sich in D befindet, hat man zumindest eine CHANCE auf Unterhalt und vielleicht sogar auf eine göttliche Eingebung, die ihn dazu bewegt, sich irgendwann doch noch iebevoll und gut um das Kind zu kümmern (was übrigens genau der Grund ist, warum die Rechtslage so ist, wie sie ist - der Staat gibt dem Kind die CHANCE auf einen zahlenden und kümmernden Vater).

Manche Bundesländer sind dazu übergegangen, dem KV nur eine begrenzte Chance einzuräumen und die Grundlagen des Aufenthaltstitels (also zahlen und kümmern) nach einer Weile zu überprüfen. Da reden wir aber nicht von drei Monaten, sondern eher von drei bis sechs Jahren. Das ist auch sehr unterschiedlich - Bayern ist traditionell restriktiver als Berlin, zum Beispiel. Das trägt der Tatsache Rechnung, daß es eben in den letzten 10 Jahren Standard geworden ist, Kinder zu zeugen statt Frauen zu heiraten. Da bewegt sich also derzeit was. Aber JETZT ist die Rechtslage so, wie oben beschrieben.

Mein persönlicher Rat:
Nicht ärgern, nur wundern. Nichts unterschreiben, was falsch ist (Bestätigung über nicht stattgefundene Besuche) oder den eigenen Interessen entgegensteht (Sorgerechtsteilung - wobei er das einklagen wird, wenn sein Anwalt auch nur das kleinste bißchen taugt). Und ansonsten: Wenn er einen Aufenthaltsstatus bekommt, weil das Baby nun mal da ist, dann ist das eben so. Wie gesagt: Man kann das doof finden, man kann sich auch fürchterlich darüber ärgern, aber an den Tatsachen ändert das nichts. Auch das Abgrasen sämtlicher Behörden ändert das nicht.

Was ich tun würde - und ich gebe zu, daß dieser Rat weder pc noch gerecht noch fair ist: Ich würde so weit weg wie möglich ziehen, solange der KV noch kein Sorgerecht hat. Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der sich mit dem Anwalt des KV herumschlägt, einfach um mich damit nicht beschäftigen zu müssen. Und ich würde engen Kontakt zu einer Beratungsstelle des iaf (www.verband-binationaler.de) aufbauen, um einen vernüftigen Umgang mit der sichtbaren Binationalität meines Kindes zu erlernen.

 
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