Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 05.12.2012, 11:48 Uhr

beruhig Dich kravallie...

>>Es ist zu 100 % klar das er NUR Aufenthalt will. Kann ich ihn anklagen? Kann er abgeschoben werden? (ER wird sich EH nie ums Kind kümmern da er es bis jetzt auch nicht getan hat) Deutsch kann er auch nicht wirklich. Einen Job hat er nicht. Er verbringt seine gesammte Zeit ausschließlich in der Disco. ...

Ich wüsste nicht, wie ich DAS anders interpretieren soll.
Sie will verhindern, dass er in D bleiben darf.
Da er sich laut ihrer Aussage niemals um das Kind kümmern wird, weiß ich ehrlich gesagt nicht, wovor sie das Kind beschützen möchte...

Die einzige "Drohung", die er ausgesprochen hat ist, dass er als Vater eingetragen werden möchte und falls sie nicht freiwillig dem Eintrag zustimmt, eben dann das Gericht bemühen wird.
Ist keine wirklich Drohung, sondern eher eine Erläuterung der folgenden Ereignisse.
Sein Recht umzusetzen hat nichts mit "ihr eins rein würgen" zu tun.

Er hat sich offensichtlich beraten lassen (was ich der TE auch dringend ans Herz lege) und wird sein Recht einklagen. Er will ggf. tatsächlich nur seine Aufenthaltsgenehmigung. Dann wird er sie bekommen. Das sieht einfach das Gesetz so vor.

 
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