Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 10.08.2004, 10:36 Uhr

Re Denkanstoss

Hi,
es gibt schon Urteile über den Fall der 50/50 Betreuung, da solltest du einfach mal googeln.

Die Problematik ist ja, dass das Essen, Trinken und Schlafen/Wohnen nur einen Teil der Kosten eines Kindes ausmacht.

Hinzu kommen Kosten für Bekleidung und sonstige Dinge (Spielzeug, Aufwendungen für Fahrten zB zum KiGa, zum Arzt zur Schule) .

Wenn man nun sagt, das Kind hält sich 50/50 bei beiden Eltern auf, sollte man auch klären, wie diese anderen Kosten geteilt werden.

Und ich denke, dass es dann sinnvoll ist, ein Elternteil bekommt den Kindesunterhalt und trägt dann sämtliche Kosten für Bekleidung etc pp und geht mit dem Kind zu Arzt etc.

Dann bemerkt man schnell, dass die üblichen Sätze für den KU nicht zu hoch sind.
Immerhin werden im Normalfall von den Tabellenbeträgen ja auch 50% Kindergeld abgezogen.


Oder man einigt sich auf den Regelsatz der entsprechenden Altersstufe.

Jedenfalls steht es an, dass ihr euch auch Gedanken übder die genannten Kosten macht....

cu

 
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