Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Scooter am 04.08.2004, 12:55 Uhr

Harz II

Ich gestehe ich habe nicht richtig aufgepasst.
Bei Langzeitarbeitslosigkeit sollen demnächst Bausparverträge, Lebensversicherungen,Sparbücher, ect.. herrangezogen werden. Unter anderem auch die der Kinder.
1. ist das richtig?
2. in welchem Umfang? gibt es vielleicht "Freibeträge"?
und
3. viel wichtiger.
Müssen die Kinder auch dann ihr Sparbuch opfern, wenn der Elternteil betroffen ist, bei dem sie NICHT leben? und besagter Elternteil KEINEN Unterhalt zahlt, noch nie gezahlt hat?

vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus oder weiß wo man solche speziellen Fragen an den Mann/Frau bringen kann

Scooter

 
4 Antworten:

Re: Harz II

Antwort von Gretelkaethe am 04.08.2004, 13:06 Uhr

Also, das ist m.E. so,

das Kind muss nicht für die Eltern aufkommen, das, was das Kind hat, wird nicht auf das Geld, was die Eltern kriegen, angerechnet. Aber zusätzlich zu dem, was die Erwachsenen kriegen, wird ja auch Geld für's Kind ausgezahlt, und zwar, denke ich, nur an den, wo das Kind lebt. Bei diesem Geld wird das Guthaben des Kindes angerechnet. Es gibt auch einen Freibetrag, der liegt aber nur bei 750,00€. Alles, was darüber liegt, muss wohl erst einmal verbraucht werden.

Ich persönlich finde ja 750€ ganz schön wenig, vor allem, wenn man das Geld für später angelegt hat, für die Ausbildung und so. Aber man könnt sich eh bloss aufregen.

Gruß Ute

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Re: Es ist AlG2 und Hartz4

Antwort von Peli75 am 04.08.2004, 13:24 Uhr

Es werden angerechnet:

Einkommen der kinder: (Unterhalt, Kindergeld, Sparguthaben)

Einkommen des Antragstellers: Unterhalt, Lohn (wenn vorhanden), Sparguthaben, kapitalversicherungen, autos (nur wenn es die norm übersteigt), antiquitäten, gemälde, teppiche, etc, .....

Mich wundert es, dass man noch nicht angeben muss, was man gerade im Kühlschrank hat

Pro Lebensjahr darf man aber ein Vermögen von ca 200 euro haben

LG

Petra

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Re: schau doch mal ins "aktuell" Forum, da wird gerade darüber diskutiert

Antwort von marit am 04.08.2004, 15:34 Uhr

übrigens muß man keine Versicherung auflösen, wenn es "wirtschaftlich unzumutbar" ist, das heißt, wenn man weniger als 90% dessen bekäme, was man eingezahlt hat. Damit wären doch erstmal fast alle Ausbildungs- und Rentenversicherungen geretten, oder nicht? Denn so ein "guter" Rückkaufwert tritt ja erst gegen Ende der Laufzeit ein.

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Re: Harz II

Antwort von Scooter am 04.08.2004, 20:47 Uhr

Danke für die Info
Scooter

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