Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von safrarja am 09.08.2004, 16:24 Uhr

50/50 Betreuung

Hallo !

Normalerweise steht ihm die Hälfte des Kindergeldes zu denn er "leistet" dann ja genausoviel wie Du !

Wenn er Unterhalt zahlen würde würde es ja auch mit angerechnet und Unterhalt und Betreuung sind gleichwertig !

LG safrarja

 
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