Geschrieben von safrarja am 09.08.2004, 16:24 Uhr |
50/50 Betreuung
Hallo !
Normalerweise steht ihm die Hälfte des Kindergeldes zu denn er "leistet" dann ja genausoviel wie Du !
Wenn er Unterhalt zahlen würde würde es ja auch mit angerechnet und Unterhalt und Betreuung sind gleichwertig !
LG safrarja
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- Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - schneckchen19 08.08.04, 21:21
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Tati007 09.08.04, 11:04
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - schneckchen19 09.08.04, 11:25
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Petra-Tina 09.08.04, 15:22
- 50/50 Betreuung - Richie 09.08.04, 16:14
- Re: 50/50 Betreuung - safrarja 09.08.04, 16:24
- 50/50 Betreuung - Richie 09.08.04, 16:14
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Petra-Tina 09.08.04, 15:22
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - schneckchen19 09.08.04, 11:25
- Re Denkanstoss - RainerM 10.08.04, 10:36
- Re: Kindergeld - RainerM 10.08.04, 10:40
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Tati007 09.08.04, 11:04
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