Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra-Tina am 09.08.2004, 15:22 Uhr

Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung

Also soweit ich weiss wird das Kindergeld ja von dem jenigen beantragt bei dem das Kind ist. Und wenn das nunmal bei dir als Mutter so ist, brauchst du denke ich mal nicht das Kindergeld zur hälfte abgeben.

Auf die Idee sollt mein Ex mal kommen @ Unterhalt weglassen und Kindergeld einsacken. Dem würd ich was erzählen!

Grüßle,

Tina

 
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