Geschrieben von Petra-Tina am 09.08.2004, 15:22 Uhr |
Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung
Also soweit ich weiss wird das Kindergeld ja von dem jenigen beantragt bei dem das Kind ist. Und wenn das nunmal bei dir als Mutter so ist, brauchst du denke ich mal nicht das Kindergeld zur hälfte abgeben.
Auf die Idee sollt mein Ex mal kommen @ Unterhalt weglassen und Kindergeld einsacken. Dem würd ich was erzählen!
Grüßle,
Tina
- Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - schneckchen19 08.08.04, 21:21
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Tati007 09.08.04, 11:04
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - schneckchen19 09.08.04, 11:25
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Petra-Tina 09.08.04, 15:22
- 50/50 Betreuung - Richie 09.08.04, 16:14
- Re: 50/50 Betreuung - safrarja 09.08.04, 16:24
- 50/50 Betreuung - Richie 09.08.04, 16:14
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Petra-Tina 09.08.04, 15:22
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - schneckchen19 09.08.04, 11:25
- Re Denkanstoss - RainerM 10.08.04, 10:36
- Re: Kindergeld - RainerM 10.08.04, 10:40
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Tati007 09.08.04, 11:04