Geschrieben von RainerM am 10.08.2004, 10:40 Uhr |
Kindergeld
hatte ich noch vergessen:
Einen Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes hat er normalerweise nur dann, wenn er einen ausreichenden Kindesunterhalt leistet.
Bei tatsächlicher 50/50 Betreuung ist das dann wiederum schwierig.
Da solltest du dann die zuvor von mir genannten Argumente vorbringen.
Auf den Unterhaltsvorschuss kannst du natürlich verzichten.
Du musst aber selber beurteilen, ob du dann zurecht kommst.
Macht es euch nicht zu kompliziert.
Einfache Regelungen sind immer die besten.
- Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - schneckchen19 08.08.04, 21:21
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Tati007 09.08.04, 11:04
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - schneckchen19 09.08.04, 11:25
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Petra-Tina 09.08.04, 15:22
- 50/50 Betreuung - Richie 09.08.04, 16:14
- Re: 50/50 Betreuung - safrarja 09.08.04, 16:24
- 50/50 Betreuung - Richie 09.08.04, 16:14
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Petra-Tina 09.08.04, 15:22
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - schneckchen19 09.08.04, 11:25
- Re Denkanstoss - RainerM 10.08.04, 10:36
- Re: Kindergeld - RainerM 10.08.04, 10:40
- Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung - Tati007 09.08.04, 11:04