Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 10.08.2004, 10:40 Uhr

Kindergeld

hatte ich noch vergessen:

Einen Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes hat er normalerweise nur dann, wenn er einen ausreichenden Kindesunterhalt leistet.

Bei tatsächlicher 50/50 Betreuung ist das dann wiederum schwierig.
Da solltest du dann die zuvor von mir genannten Argumente vorbringen.

Auf den Unterhaltsvorschuss kannst du natürlich verzichten.
Du musst aber selber beurteilen, ob du dann zurecht kommst.

Macht es euch nicht zu kompliziert.
Einfache Regelungen sind immer die besten.

 
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