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Geschrieben von schneckchen19 am 08.08.2004, 21:21 Uhr

Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung

^Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Ich bekomme im Moment Unterhalt vom Amt. Wenn sich der Vater aber regelmäßig um das Kind kümmern würde, könnte ich dann zum Amt gehen und denen sagen ich bräuchte den Unterhalt nicht mehr? Damit ich den später ggf. noch mal in Anspruch nehmen könnte?

Und wie sieht das mit Kindergeld aus? Muss man die Hälfte an den Vater abtreten wenn er sich auch die Hälfte um das Kind kümmert?

LG
Sylvia

 
7 Antworten:

Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung

Antwort von Tati007 am 09.08.2004, 11:04 Uhr

Hi,
das mit dem unterhalt weiss ich leider nicht, aber das halbe Kidnergeld steht ihm eh zu, egal ob er sich 50 % kümmert oder weniger oder garnicht, das wird direkt vom Kindesunterhalt abgezogen.

Tati

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Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung

Antwort von schneckchen19 am 09.08.2004, 11:25 Uhr

Hallo,

also, er meint wenn er sich denn jetzt regelmäßig kümmert, bekomme ich kein Unterhalt mehr, was mir eigentlich nichts ausmacht wenn er sich den kümmert, aber er meint auch ich müsse ihm dann die Hälfte vom Kindergeld jeden Monat übergeben und das kann doch gar nicht sein. Hab ich ja noch nie gehört...

LG
Sylvia

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Re: Betrifft Unterhalt und Kindergeld bei 50/50 Betreuung

Antwort von Petra-Tina am 09.08.2004, 15:22 Uhr

Also soweit ich weiss wird das Kindergeld ja von dem jenigen beantragt bei dem das Kind ist. Und wenn das nunmal bei dir als Mutter so ist, brauchst du denke ich mal nicht das Kindergeld zur hälfte abgeben.

Auf die Idee sollt mein Ex mal kommen @ Unterhalt weglassen und Kindergeld einsacken. Dem würd ich was erzählen!

Grüßle,

Tina

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50/50 Betreuung

Antwort von Richie am 09.08.2004, 16:14 Uhr

Hallo,

bei einer 50:50-Betreuung sollte man/frau doch fairerweise das Kindergeld teilen.
Wenn man/frau sich gar nicht einigen kann, kann auch eine genaue Buchführung über Betreuungszeiten und tatsächliche Kosten weiterhelfen.
Gruß Richie

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Re: 50/50 Betreuung

Antwort von safrarja am 09.08.2004, 16:24 Uhr

Hallo !

Normalerweise steht ihm die Hälfte des Kindergeldes zu denn er "leistet" dann ja genausoviel wie Du !

Wenn er Unterhalt zahlen würde würde es ja auch mit angerechnet und Unterhalt und Betreuung sind gleichwertig !

LG safrarja

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Re Denkanstoss

Antwort von RainerM am 10.08.2004, 10:36 Uhr

Hi,
es gibt schon Urteile über den Fall der 50/50 Betreuung, da solltest du einfach mal googeln.

Die Problematik ist ja, dass das Essen, Trinken und Schlafen/Wohnen nur einen Teil der Kosten eines Kindes ausmacht.

Hinzu kommen Kosten für Bekleidung und sonstige Dinge (Spielzeug, Aufwendungen für Fahrten zB zum KiGa, zum Arzt zur Schule) .

Wenn man nun sagt, das Kind hält sich 50/50 bei beiden Eltern auf, sollte man auch klären, wie diese anderen Kosten geteilt werden.

Und ich denke, dass es dann sinnvoll ist, ein Elternteil bekommt den Kindesunterhalt und trägt dann sämtliche Kosten für Bekleidung etc pp und geht mit dem Kind zu Arzt etc.

Dann bemerkt man schnell, dass die üblichen Sätze für den KU nicht zu hoch sind.
Immerhin werden im Normalfall von den Tabellenbeträgen ja auch 50% Kindergeld abgezogen.


Oder man einigt sich auf den Regelsatz der entsprechenden Altersstufe.

Jedenfalls steht es an, dass ihr euch auch Gedanken übder die genannten Kosten macht....

cu

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Re: Kindergeld

Antwort von RainerM am 10.08.2004, 10:40 Uhr

hatte ich noch vergessen:

Einen Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes hat er normalerweise nur dann, wenn er einen ausreichenden Kindesunterhalt leistet.

Bei tatsächlicher 50/50 Betreuung ist das dann wiederum schwierig.
Da solltest du dann die zuvor von mir genannten Argumente vorbringen.

Auf den Unterhaltsvorschuss kannst du natürlich verzichten.
Du musst aber selber beurteilen, ob du dann zurecht kommst.

Macht es euch nicht zu kompliziert.
Einfache Regelungen sind immer die besten.

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