Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 02.01.2005, 14:21 Uhr

Nichteheliches Kind, lebt aber in der Ehe! Bzgl. Vaterschaft usw.

wo kein kläger,da kein richter...
was soll er denn einfordern?????
das kind ist doch ehelich und solange sich die eheleute einig sind bleibt das auch so.
das einzige,was er der kv müßte,ist zahlen,denn das umgangsrecht müßte er erst mal einklagen und wenn die ehe einigermaßen intakt ist,wäre das sicher nicht zum wohle des kindes...
und nur löhnen????ich denke,das will kein mann.
wenn deine "männer" mit einer aufteilung der erziehung einverstanden sind,wird es sicher nicht anders sein als in 1000 anderen patchworkfamilien auch oder wo siehst du ein problem???

 
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