Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 02.01.2005, 13:49 Uhr

Nichteheliches Kind, lebt aber in der Ehe! Bzgl. Vaterschaft usw.

bei dieser mir bekannten Konstellation ist es sicher,daß der Ehemann NICHT der Vater sein kann,da zeugunsunfähig.
Sie haben nach vielen Irrungen und Wirrungen die Sache so gelassen,wie sie ist.Der Ehemann ist der "Papa" und gut is.
Kein Kontakt und auch kein Geld zum und vom Erzeuger.
Die Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft verjährt nicht,also im Falle einer Trennung der Ehepartner,kann der Ehemann die Vaterschaft auch in 10 Jahren noch anfechten und dann wird über das Jugendamt per Vaterschaftstest alles geklärt.Kann dann schon sein,daß der Erzeuger eine ganze Stange Geld nachzahlen muß...

LG
Vallie

 
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