Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.06.2005, 14:03 Uhr

nein

Hi,
also erstens steht dem Kind der UNterhalt zu, was sich zB dann besonders zeigt, wenn ein Kind fremd untergebracht wird.

Dann muss er im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zahlen, sollte diese sinken, zB wegen vieler Unterhaltspflichten, kommt es zum Mangelfall und dann kann der Unterhalt drastisch sinken.

Zu deinem Fall Rubin:
Es kommt jetzt sehr darauf an, wie gut er verdient.

Alle Kinder!!! sind im Unterhaltsanspruch gleichrangig.

Die Ehefrau ist i.d.R. mit den Kindern auch gleidhrangig, wobei es bei den zweiten Ehefrauen oft noch andrs ist.

Warst du mit dem Kindsvater verheiratet?

Bisher gab es eine Unterhaltspflicht für den Vater, nach Geburt des Kindes werden es zwei oder drei (2 Kinder, eine Ehefrau) sein.
Von daher kann der Kindesunterhalt um zwei Einkommensstufen abgesenkt werden.

Der Zahlbetrag wird jedoch glöeich bleiben, da der Zahlbetrag der ersten 6 Einkommensstufen gleich ist.

Nur wenn es zum Mangelfall kommen sollte, und das kann bei Uterhaltspflicht für die Ehefrau dazu kommen, dann wird eine Mangefallberechnung durchgeführt und die "Verteilungsmasse" auf alle drei Unterhaltsberechtigte nach ihrem theoretischen Ansprüchen verteilt werden.

Gruss

 
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