Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.06.2005, 14:07 Uhr

Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind

NEIN!!!
Alle Kinder sind gleichrangig, nur ihr alter ist wichtig bei der Einstufung und das Einkommen des Pflichtigen.

Im Falle eines Mangefalles muss dem Pflichtigen der Selbstbehalt (ab Juli 890Euro) verbleiben, der Rest wird dann auf die Berechtigten aufgeteilt indem man die Verteilungsmasse entsprechend der einzelnen Ansprüche quotet.

Gruss

 
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