Geschrieben von RainerM am 02.06.2005, 14:07 Uhr |
Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind
NEIN!!!
Alle Kinder sind gleichrangig, nur ihr alter ist wichtig bei der Einstufung und das Einkommen des Pflichtigen.
Im Falle eines Mangefalles muss dem Pflichtigen der Selbstbehalt (ab Juli 890Euro) verbleiben, der Rest wird dann auf die Berechtigten aufgeteilt indem man die Verteilungsmasse entsprechend der einzelnen Ansprüche quotet.
Gruss
- Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - kleinerRubin 02.06.05, 13:47
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - MelliS 02.06.05, 13:54
- nein - RainerM 02.06.05, 14:03
- Re: nein - kleinerRubin 02.06.05, 14:11
- Mangelfall - RainerM 02.06.05, 14:26
- Re: Mangelfall - kleinerRubin 02.06.05, 14:42
- Ja dieses"Mist" habe ich auch......... - britta + stacy 03.06.05, 9:31
- Re: Mangelfall - kleinerRubin 02.06.05, 14:42
- Mangelfall - RainerM 02.06.05, 14:26
- Re: nein - kleinerRubin 02.06.05, 14:11
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - kleinerRubin 02.06.05, 14:04
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - RainerM 02.06.05, 14:07
- nein - RainerM 02.06.05, 14:03
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - MelliS 02.06.05, 13:54