Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von britta + stacy am 03.06.2005, 9:31 Uhr

Ja diesesMist habe ich auch.........

Hallo!

Ja, diesen Magelfall habe ich auch, da vom KV die neue Frau auch arbeitslos war und obwohl sie Arbeitslosengeld bekam wurde der Unterhalt meiner Tochter runtergestuft........... auf 77 Euro!!

Da ich aber nun verheiratet bin in neuer Partnerschaft bekomme ich vom Jugendamt KEIN Unterhaltszuschuß in der Höhe des jetzigen Unterhaltsvorschußes........ also die Differenz zwischen dem was der KV zahlt und das was die Unterhaltsvorschußregelung zahlt ( 77 KV, ich glaube hier 122 Kind unter 7 davon die Differenz zahlt das Jugendamt dazu.........

Grumpf

Da der KV jetzt noch ein Kind hat , will er evtl. den Unterhalt neu verhandeln lassen....... er ist ja sooooooooo ein "armes" Schwein............. ( musste jetzt sein )

Also mach dich auf alles gefasst, wobei es auch darauf ankommt, welche Stadt / Gericht zuständig ist ( gibt meilenweite Unterschiede )

:)

 
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