Geschrieben von britta + stacy am 03.06.2005, 9:31 Uhr |
Ja diesesMist habe ich auch.........
Hallo!
Ja, diesen Magelfall habe ich auch, da vom KV die neue Frau auch arbeitslos war und obwohl sie Arbeitslosengeld bekam wurde der Unterhalt meiner Tochter runtergestuft........... auf 77 Euro!!
Da ich aber nun verheiratet bin in neuer Partnerschaft bekomme ich vom Jugendamt KEIN Unterhaltszuschuß in der Höhe des jetzigen Unterhaltsvorschußes........ also die Differenz zwischen dem was der KV zahlt und das was die Unterhaltsvorschußregelung zahlt ( 77 KV, ich glaube hier 122 Kind unter 7 davon die Differenz zahlt das Jugendamt dazu.........
Grumpf
Da der KV jetzt noch ein Kind hat , will er evtl. den Unterhalt neu verhandeln lassen....... er ist ja sooooooooo ein "armes" Schwein............. ( musste jetzt sein )
Also mach dich auf alles gefasst, wobei es auch darauf ankommt, welche Stadt / Gericht zuständig ist ( gibt meilenweite Unterschiede )
:)
- Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - kleinerRubin 02.06.05, 13:47
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - MelliS 02.06.05, 13:54
- nein - RainerM 02.06.05, 14:03
- Re: nein - kleinerRubin 02.06.05, 14:11
- Mangelfall - RainerM 02.06.05, 14:26
- Re: Mangelfall - kleinerRubin 02.06.05, 14:42
- Ja dieses"Mist" habe ich auch......... - britta + stacy 03.06.05, 9:31
- Re: Mangelfall - kleinerRubin 02.06.05, 14:42
- Mangelfall - RainerM 02.06.05, 14:26
- Re: nein - kleinerRubin 02.06.05, 14:11
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - kleinerRubin 02.06.05, 14:04
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - RainerM 02.06.05, 14:07
- nein - RainerM 02.06.05, 14:03
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - MelliS 02.06.05, 13:54