Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.06.2005, 14:26 Uhr

Mangelfall

hi,
also dein Kind bekommt ein Geschwisterchen und ich hoffe, dass du es dem Jungen gegenüber auch soi darstellst und nicht von Halbgeschwister oder was weiss ich redest,... der "Erzeuger" ist nämlich schon schlimm genug.

Ich versuche das Ganze mal anhand der Zahlen zu erläutern:

Seine Ehefrau ist wegen des Säuglinges nicht zur Arbeit verpflichtet.
Ehegatten sind einander zu Unterhalt verpflichtet, insbesondere wenn es gemeinsame Kinder gibt.

Aber schon alleine die Kindesunterhalte dürften ihn an den Selbstbahlt bringen:

Um es einfach zu machen, 2*199euro = 398Euro.

1300euro - 398Euro= 902euro

Wobei "berücksichtigungsfähige" Schulden sein einkommen vermindern können.

Der Selbstbehalt beträgt 890euro.
Für seine eherau wäre er auch unterhaltspflichtig, dann müsste man es so rechnen:

1300-890= 410euro Verteilungsmasse

Bei Mangefall werden die Regelbeträge für den KU genommen, also 2*204Euro
Für die Ehefrau nehme ich mal den Bedarf einer nicht Erwerbstätigen, also 770Euro

Unterhaltschulden zusammen: 2*204 + 770= 1170Euro

Anspruch eines Kindes:

204 * 410 /1170 = 72Euro

Aber bei dem Einkommen dürfte die Ehefrau schnell wieder arbeiten wollen, dann ginge es nur noch um zwei Kinder.

Kannst dir aber in der Düsseldorfer tabelle die Berechnungen für Mangelfall angucken.
Gruss

 
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