Geschrieben von RainerM am 02.06.2005, 14:26 Uhr |
Mangelfall
hi,
also dein Kind bekommt ein Geschwisterchen und ich hoffe, dass du es dem Jungen gegenüber auch soi darstellst und nicht von Halbgeschwister oder was weiss ich redest,... der "Erzeuger" ist nämlich schon schlimm genug.
Ich versuche das Ganze mal anhand der Zahlen zu erläutern:
Seine Ehefrau ist wegen des Säuglinges nicht zur Arbeit verpflichtet.
Ehegatten sind einander zu Unterhalt verpflichtet, insbesondere wenn es gemeinsame Kinder gibt.
Aber schon alleine die Kindesunterhalte dürften ihn an den Selbstbahlt bringen:
Um es einfach zu machen, 2*199euro = 398Euro.
1300euro - 398Euro= 902euro
Wobei "berücksichtigungsfähige" Schulden sein einkommen vermindern können.
Der Selbstbehalt beträgt 890euro.
Für seine eherau wäre er auch unterhaltspflichtig, dann müsste man es so rechnen:
1300-890= 410euro Verteilungsmasse
Bei Mangefall werden die Regelbeträge für den KU genommen, also 2*204Euro
Für die Ehefrau nehme ich mal den Bedarf einer nicht Erwerbstätigen, also 770Euro
Unterhaltschulden zusammen: 2*204 + 770= 1170Euro
Anspruch eines Kindes:
204 * 410 /1170 = 72Euro
Aber bei dem Einkommen dürfte die Ehefrau schnell wieder arbeiten wollen, dann ginge es nur noch um zwei Kinder.
Kannst dir aber in der Düsseldorfer tabelle die Berechnungen für Mangelfall angucken.
Gruss
- Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - kleinerRubin 02.06.05, 13:47
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - MelliS 02.06.05, 13:54
- nein - RainerM 02.06.05, 14:03
- Re: nein - kleinerRubin 02.06.05, 14:11
- Mangelfall - RainerM 02.06.05, 14:26
- Re: Mangelfall - kleinerRubin 02.06.05, 14:42
- Ja dieses"Mist" habe ich auch......... - britta + stacy 03.06.05, 9:31
- Re: Mangelfall - kleinerRubin 02.06.05, 14:42
- Mangelfall - RainerM 02.06.05, 14:26
- Re: nein - kleinerRubin 02.06.05, 14:11
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - kleinerRubin 02.06.05, 14:04
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - RainerM 02.06.05, 14:07
- nein - RainerM 02.06.05, 14:03
- Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind - MelliS 02.06.05, 13:54