Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 01.12.2003, 15:15 Uhr

Nein du darfst nur 30 Stunden, ausserdem..

Wenn du "zuviel" verdienst, kann es ausserdem sein, dass das EG gekuerzt wird (zumal die Einkommensgrenzen in naeherer Zukunft wohl gesenkt werden). Was du nach der aktuellen Gesetzeslage bekommen wuerdest, kannst du hier ausrechnen:

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html

Achja, pauschal versteuerte 400-Euro-Jobs werden nicht angerechnet.

LG
Berit

 
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