Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabri am 01.12.2003, 16:42 Uhr

Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Nein, die Anskünfte sind zum Teil falsch, du darfst 30 Stunden pro Woche arbeiten, um noch Erziehungsgeld zu bekommem. AUßerdem gibt es eine Ausnahmeregelung für Alleinerziehende, nach der du auch Erziehungsgeld bekommen kannst, wenn du voll arbeitest. Allerdings nur, wenn du nachweisen kannst, dass du von einer 30- Stunden- Stelle nicht leben kannst und trotz Vollzeitjob noch innerhalb der Einkommensgrenzen liegst, die für den Bezug von Erziehungsgeld gelten. Da die Einkommensgrenzen nach Ablauf der ersten sechs Monate sehr eng sind, könnte es schon sein, dass du zuviel verdienst.
Ein Tipp: Ich würde das Erziehungsgeld in jedem Fall nehmen. Lass dir (vom Arbeitgeber oder selber im Internet bei div. Brutto- Netto- Rechnern und von der Erziehungsgeldstelle) genau ausrechnen, wieviel du arbeiten kannst, um noch das volle Erziehungsgeld zu bekommen.Du musst dann wahrscheinlich weniger arbeiten, hast am Ende aber genausoviel Geld wie bei einer Vollzeitstelle.
Gruß, Sabri

 
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