Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schokibabe am 01.12.2003, 21:35 Uhr

Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Sorry Sabri du liegst auch leider falsch...
Wollte das nämlich auch so machen, hatte den Tip von der Beratungsstelle, die beim Amt für Versorgung meinten dann aber zu mir, dass dies nur gilt wenn der Vater verstorben ist. Es steht da was in der Broschüre und zwar paragraph ähm ich suche. ha gefunden.
also § 1 absatz 5 BEZGG bestimmt in Fällen besonderer Härte auf das Erfordernis der Personensorg oder der Betreuung und Erziehung verzichtet werden kann und eine volle Ewerbstätitigkeit möglich ist.
Solche Fälle:
u.a. alleinstehende Elternteil voll erwerbstätig sein muss um die wirtschaftliche Existenz seiner Familie nicht erheblich zu gefährden und nicht in die Nähe der Sozialhilfeabhängigkeit zu geraten "
seite 19 auf der Broschüre

Wie gesagt mir wurde dann mittgeteilt, dass dies nur der Fall ist, wenn der Vater verstorben ist.
Aber solltest du da was anderes wissen bzw. es bei dir so sein, dann gib mir doch mal bescheid.

Lieben gruss andrea
die so blöd war und vollzeit arbeitet, obwohl der kleine erst ein jahr ist, kein EZG mehr und damit weniger (250!) als nur mit sozi, EZG usw.
und deshalb auf ne 20 stunden stelle geht bzw. wieder in Elternzeit.

 
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