Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von marit am 01.12.2003, 14:16 Uhr

Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Hallo,

das mit den 19 Stunden ist schon EEEEWIG nicht mehr aktuell. Inzwischen kann man 30 Stunden arbeiten neben dem Erziehungsgeld. Das plus Erziehungsgeld ist dann auch der Weg, den ich an deiner Stelle gehen würde, denn wenn du voll arbeitest und kein Erzeihungsgeld bekommst, dafür aber einen vollen Krippenplatz zahlen mußt, hast du ja nichts davon.

Außerdem gibt es für alleinerziehende seitens des Jugendamtes noch Zuschüsse für Kita oder Tagesmutter.

 
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