Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sandra+Debora am 04.12.2003, 22:36 Uhr

Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

Also ich bekomme jetzt auch mein EZG nach dem ich wiederspruch eingelsgt habe.
Ich bin auch vollberufstätig und meine Tochter (5 Monate) ist bei eine Tagesmutter untergebracht.
Da ich abe vorher noch eine zweite stelle hatte, die ich gekündigt hab, bekomme ich erst für die Zeit danach EZG. Es gibt da wirklich die Härtefallregelung und die bezieht sich nicht auf den verstorbenen KV.
Im Wiederspruch muste ich noch angeben wieviel km ich mehr fahre am Tag um meine Tochter wegzubringen.
Einfach den Antrag stellen, und abwarten. Am besten gehst du zu einer Beratungsstelle, so hab ich das gemacht und die haben wir dann weiter geholfen in dieser Sache.

LG
Sandra

 
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