Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabri am 02.12.2003, 15:37 Uhr

Erziehungsgeld bei Vollzeitstelle

"Solche Fälle:
u.a. alleinstehende Elternteil voll erwerbstätig sein muss um die wirtschaftliche Existenz seiner Familie nicht erheblich zu gefährden und nicht in die Nähe der Sozialhilfeabhängigkeit zu geraten "
seite 19 auf der Broschüre

Wie gesagt mir wurde dann mittgeteilt, dass dies nur der Fall ist, wenn der Vater verstorben ist.
Aber solltest du da was anderes wissen bzw. es bei dir so sein, dann gib mir doch mal bescheid."
Bei mir musste der KV nicht verstorben sein (obwohl er zu der Zeit ziemlich mit seinem Tod herumexperimentiert hat). Ich habe nach dem Mutterschutz einige Zeit Vollzeit gearbeitet. Theoretisch hätte ich dann schon Erziehungsgeld bekommen können, abgelehnt wurde es, weil mein Einkommen zu hoch war. Leider habe ich den Ablehnungsbescheid weggeschmissen. Solltest du Unterhalt für dein Kind bekommen, wird dieser zu deinem Einkommen dazugerechnet.

 
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