Geschrieben von kravallie am 03.11.2018, 9:15 Uhr |
Muss mich ausweinen
Habe nun einige zeit überlegt, ob ich hier schreiben soll, aber es drückt mich so sehr, dass
ich seit 4 nicht mehr schlafe.
gestern habe ich mir ein herz gefasst und nochmal bei der unterhaltsvorschussstelle angerufen.
zuvor zur erinnerung:
auszug exgatte im august 2017, unterhaltsvorschuss bewilligt, dann antrag auf wm seitens des vaters, gerichtsbeschluss wm auf probe von februar 2018 bis ende april 2018. uhvbescheid aufgehoben.
wm de facto ca. 1,5 monate ausgeübt, dann kind überwiegend bei mir. keine einigung über kindergeld, neue verhandlung juli 2018. beschluss: kein wm mehr, aber umgangsvereinbarung jeder 2.dönerstag bis sonntag, beginnend am x.9.18.
nun habe ich im juli noch uhv und beistandschaft beantragt und brav den gerichtsbeschluss mitgeschickt.
der sb teilte mir mit, dass ich erst anspruch ab x.9.18 habe, weil dieses datum im beschluss genannt wurde.
sowohl ich, als auch meine anwältin haben versichert, dass das NUR und ausschließlich eine umgangsvereinbarung ist. ende des wm=juli 2018. somit ergäbe sich anspruch ab juli (wenn nicht sogar einen monat rückwirkend!)
ich hatte hier berichtet.
nun hat das ja beim gericht um erläuterung der sachlage gebeten.
langer wirren, kurzer sinn, die richterin hat den sb angepampt, dass sie keine auskunft gäbe (nach dem motto: was erlaube jugendamte )
so hat das ja entschieden: anspruch erst ab september.
und ich schau wieder mit dem ofenrohr ins gebirge.
erst bekomme ich nichts, weil der mann nicht auszieht, dann bekomme ich nichts, weil manN unbedingt offiziell das wm haben muss, kind aber trotzdem überwiegendst bei mir ist und dann krieg ich nichts, weil ich eine ordentliche umgangsvereinbarung haben will, die btw eh nicht gelebt wird.
ich darf einspruch einlegen, dauert ca. 1jahr sagte mir der sb.
was mach ich jetzt, ausser natürlich einspruch einlegen?
es geht mir nicht nur ums geld, es geht ums prinzip.
weil eine richterin keine nähere auskunft erteilen will, geht mein kind leer(er) aus?
bekäme eine kostenlose telefonische rechtsberatung bei einem anwalt in berlin, was hilft mir das genau, wenn er nicht kostenlos für mich tätig werden kann?
ich bin stocksauer.
- Muss mich ausweinen - kravallie 03.11.18, 9:15
- Re: Muss mich ausweinen - spiky73 03.11.18, 9:48
- Re: Muss mich ausweinen - KKM 03.11.18, 11:46
- Re: Muss mich ausweinen - Strudelteigteilchen 03.11.18, 11:53
- Re: Muss mich ausweinen - lilly1211 03.11.18, 12:21
- Re: Muss mich ausweinen - Leena 03.11.18, 12:44
- Re: Muss mich ausweinen - desireekk 03.11.18, 23:00
- Re: Muss mich ausweinen - kunstflair 04.11.18, 13:25
- Re: Muss mich ausweinen - Holzkohle 05.11.18, 15:13
- Re: Muss mich ausweinen - aeule 06.11.18, 0:27
Mutter verstarb bei Geburt, Vormundschaft bei JA, Kind in Pflegefamilie
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Kennt das jemand? Zu wenig zeit als Alleinerziehende?
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