Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 03.11.2018, 23:00 Uhr

Muss mich ausweinen

Oh je...

.... ich glaube mit das Schlimmste ist, dass man sich so ohnmächtig und ausgeliefert fühlt...


Und nur dagegen kannst Du was tun: Ich würde es echt wagen, die Richterin anzurufen und freundlich das Gespräch suchen und sie fragen, wie sie das denn sieht (weil so ganz hab ich das aus Deiner Schilderung nicht verstanden). "Kaputt" machen kannst Du damit ja nix mehr, der Beschluss ist ja schon ergangen.


Evtl. kapiert sie ja gar nicht, was sie damit "angerichtet" hat. Und vielleicht schaffst Du es ja doch, sie yu einem 3#Yeiler an das JA zu bewegen.


Was Du noch tun könntest: Dich an den Vorgesetzten des SB wenden und ja, auch ich sage, dass Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" würde ich fallen lassen. Dass die dazu geraten worden wäre, Du aber eigentlich nicht die große Welle schlagen willst wenn man vorher noch versteht, dass das WM je gerade DESHALB aufheboben wurde WEIL das Kind schon seit X wieder dauerhaft seinen alleinigen Wohnsitz bei Dir hatte.

Ich weiß, das alles kostet Kraft, aber die Frage ist ja;: was nervt mehr: die Ohnmächtigkeit oder das nochmal Hinlatschen und rumreden?


Ich drück Dich!

D

 
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