Geschrieben von Holzkohle am 05.11.2018, 15:13 Uhr |
Muss mich ausweinen
Hallo liebe Vallie, das wird dir jetzt nicht helfen, und ich glaube, ich habe dir die Geschichten ja schon mal erzählt, aber ich gebe sie gerne noch mal zum Besten:
Als S geboren wurde, war der KV im Ausland tätig. Wir hatten im Vorfeld noch so weit vorgesorgt, dass wir die Vaterschaft haben anerkennen lassen. MIr lagen beglaubigte Abschriften von des KV´s Geburtsurkunde vor, die lagen logischerweise auch dem JA vor.
Ich also aufs Geburtsstandesamt und wollte die Geb.urkunde für S beantragen und abholen. Das war so round about den 20.09. - nee das geht nicht. Wir brauchen dazu die Original-Geb.urkunde vom KV. Ja, der ist aber im Ausland bis mindestens Dezember, aber hier *wedel* ist eine beglaubigte Abschrift dieser (die ja die Originalurkunde ersetzt)
Nein, also das geht so nicht. Sie bräuchten die Originalurkunde.
An die komme ich nicht ran, der KV ist im Ausland.
Dann fragen sie doch die Eltern? Die haben doch bestimmt eine...
Ich kenne die Eltern nicht. Ich weiß nicht wo die Eltern wohnen...
Na DAS ist aber jetzt mal komisch.
Was ist daran komisch?
Ja, DANN müssen sie auf IHRE Kosten, Frau S, eine neue Geb.Urkunde des KV beantragen.
Aber wieso denn, HIER ist doch eine beglaubigte Abschrift...
Nein, die erkennen wir aber nicht an.
Ich also auf MEINE Kosten beim Geb.standesamt des KV eine Geb.urkunde beantragt.
In der Zwischenzeit war es Oktober. Mein Kind war auf der Welt, nur NACHWEISEN konnte ich das niemandem.
Dem Sozialamt nicht (wegen Sozialhilfe), der Kindergeldkasse nicht (wegen Kindergeld), der Caritas nicht (wegen Erstausstattung Baby)
Das Ganze ging bis DEZEMBER so. Ich bekam also bis Dezember keinerlei Gelder, weil das Geburtsstandesamt sich weigerte, aufgrund einer vorliegenden gültigen Urkunde eine andere Urkunde auszustellen.
Ich habe mich dann an den Bürgermeister gewandt.
Es hat drei Tage gedauert, da konnte ich die Geb.urkunde von S abholen.
Und mir ging es nicht ums Prinzip - bei mir ging es um Geld. Und um Recht. Und auch du hast Recht. Diese Ohnmacht, einfach dazustehen mit hängenden Armen und schwindenden Nerven, obwohl man weiß, man hat eigentlich soweit alles richtig gemacht, kenne ich nur zu gut (und zieht sich ja gerade bei S wie ein roter Faden durchs Leben - siehe Zwangsvollstreckung Unterhalt....)
Ich würde denen richtig auf den Puffer gehen. Wie schon vorgeschlagen wurde, Dienstaufsichtsbeschwerde. Mit Politikern drohen...
Drücke dich.
Sue
- Muss mich ausweinen - kravallie 03.11.18, 9:15
- Re: Muss mich ausweinen - spiky73 03.11.18, 9:48
- Re: Muss mich ausweinen - KKM 03.11.18, 11:46
- Re: Muss mich ausweinen - Strudelteigteilchen 03.11.18, 11:53
- Re: Muss mich ausweinen - lilly1211 03.11.18, 12:21
- Re: Muss mich ausweinen - Leena 03.11.18, 12:44
- Re: Muss mich ausweinen - desireekk 03.11.18, 23:00
- Re: Muss mich ausweinen - kunstflair 04.11.18, 13:25
- Re: Muss mich ausweinen - Holzkohle 05.11.18, 15:13
- Re: Muss mich ausweinen - aeule 06.11.18, 0:27
Mutter verstarb bei Geburt, Vormundschaft bei JA, Kind in Pflegefamilie
Mutter verstarb bei Geburt, Vormundschaft bei JA, Kind in Pflegefamilie
Update zu meinem Beitrag unten
Alleinerziehend?!
Nochmal Finanzen...
Alleinerziehend durch plötzlichen Tod..
Kennt das jemand? Zu wenig zeit als Alleinerziehende?
Beistandschaft !!!
Kennt jemand MIA?