Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 03.11.2018, 9:15 Uhr

Muss mich ausweinen

Habe nun einige zeit überlegt, ob ich hier schreiben soll, aber es drückt mich so sehr, dass
ich seit 4 nicht mehr schlafe.
gestern habe ich mir ein herz gefasst und nochmal bei der unterhaltsvorschussstelle angerufen.
zuvor zur erinnerung:
auszug exgatte im august 2017, unterhaltsvorschuss bewilligt, dann antrag auf wm seitens des vaters, gerichtsbeschluss wm auf probe von februar 2018 bis ende april 2018. uhvbescheid aufgehoben.
wm de facto ca. 1,5 monate ausgeübt, dann kind überwiegend bei mir. keine einigung über kindergeld, neue verhandlung juli 2018. beschluss: kein wm mehr, aber umgangsvereinbarung jeder 2.dönerstag bis sonntag, beginnend am x.9.18.
nun habe ich im juli noch uhv und beistandschaft beantragt und brav den gerichtsbeschluss mitgeschickt.
der sb teilte mir mit, dass ich erst anspruch ab x.9.18 habe, weil dieses datum im beschluss genannt wurde.
sowohl ich, als auch meine anwältin haben versichert, dass das NUR und ausschließlich eine umgangsvereinbarung ist. ende des wm=juli 2018. somit ergäbe sich anspruch ab juli (wenn nicht sogar einen monat rückwirkend!)
ich hatte hier berichtet.
nun hat das ja beim gericht um erläuterung der sachlage gebeten.
langer wirren, kurzer sinn, die richterin hat den sb angepampt, dass sie keine auskunft gäbe (nach dem motto: was erlaube jugendamte )
so hat das ja entschieden: anspruch erst ab september.

und ich schau wieder mit dem ofenrohr ins gebirge.
erst bekomme ich nichts, weil der mann nicht auszieht, dann bekomme ich nichts, weil manN unbedingt offiziell das wm haben muss, kind aber trotzdem überwiegendst bei mir ist und dann krieg ich nichts, weil ich eine ordentliche umgangsvereinbarung haben will, die btw eh nicht gelebt wird.
ich darf einspruch einlegen, dauert ca. 1jahr sagte mir der sb.
was mach ich jetzt, ausser natürlich einspruch einlegen?
es geht mir nicht nur ums geld, es geht ums prinzip.
weil eine richterin keine nähere auskunft erteilen will, geht mein kind leer(er) aus?

bekäme eine kostenlose telefonische rechtsberatung bei einem anwalt in berlin, was hilft mir das genau, wenn er nicht kostenlos für mich tätig werden kann?

ich bin stocksauer.

 
9 Antworten:

Re: Muss mich ausweinen

Antwort von spiky73 am 03.11.2018, 9:48 Uhr

Ach Vallie,

Lass dich mal virtuell drücken (((kravallie))), auch wenn das kein konstruktiver Beitrag ist, leider.

Bei mir ging die Uhr-Bewilligung vor einem Jahr innerhalb weniger Tage und auch reibungslos - aber ich habe ihn dann nur zwei Monate bezogen, weil dann die ungeplante Blitzhochzeit dazwischen kam.

Aber ich kann dir versichern, dass es durchaus legitim ist, bestimmte Leute wieder und wieder in Gedanken umzubringen, wenn man mal wieder wach liegt. Ich habe hier so eine strunzdumme Ex geerbt, wegen der wir die letzten Tage mal wieder Treiben hatten. Und die Schwiegermutter hält der auch noch die Stange, anstatt mal ihrem eigenen Sohn den Rücken zu stärken und zu akzeptieren, dass die beiden geschieden sind von Tisch und Bett. Immerhin war auch nicht mein Mann derjenige, der die Trennung vollzogen hat. Und mit der musste ich mich an Allerheiligen dann auch noch auseinandersetzen, weil man auf einer Feier an einem Tisch saß.

Ich gebe inzwischen offen zu, dass die Frau und ich keine großen Freunde mehr werden und für mich habe ich beschlossen, dass ich den Kontakt auf das unvermeidliche Minimum beschränke.

Was die Ex angeht, der kann ich ja noch besser aus dem Weg gehen. Sie lehnt es inzwischen ab, mit meinem Mann zu sprechen und schickt den 12jährigen vor. Der eigentlich nicht der geeignete Ansprechpartner ist.
Da mein Mann sich das alles sehr zu Herzen nimmt und ich eigentlich nicht der beste Ratgeber bin, war mein einziger Ratschlag, künftig nicht mehr mit dem Jungen zu reden und die Mutter zu verlangen. Und wenn diese nicht kommunizieren will oder schreit, dann sind die Konversationen künftig eben sehr kurz.
Mir wäre es wirklich am liebsten, wenn es überhaupt keinen Kontakt mehr gäbe, im Hinblick auf die Gesundheit meines Mannes und unser aller Nerven.

Aber wütend macht das dann schon und man geht es im Kopf immer und immer wieder durch. Von daher noch eine Umarmung (((kravallie))) und vollstes Verständnis und Mitgefühl...

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Re: Muss mich ausweinen

Antwort von KKM am 03.11.2018, 11:46 Uhr

Ich glaube, letztendlich leer geht Ihr nicht aus - UHV wird das rückwirkend bezahlt.

Geld fehlt trotzdem HEUTE im Geldbeutel...

Alles Mist, ich schicke Dir auch mal einen virtuellen Drücker. Mehr fällt mir leider nicht ein...

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Re: Muss mich ausweinen

Antwort von Strudelteigteilchen am 03.11.2018, 11:53 Uhr

Ach, Liebe, das tut mir sooo leid! Ich weiß gar nicht, was ich zu solchen Idioten sagen soll.

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Re: Muss mich ausweinen

Antwort von lilly1211 am 03.11.2018, 12:21 Uhr

Das ist wirklich das Allerletzte! Tut mir furchtbar leid dass du nie zur ruhe kommen kannst.

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Re: Muss mich ausweinen

Antwort von Leena am 03.11.2018, 12:44 Uhr

Ich kann mir schon lebhaft vorstellen, dass die Richterin den SB vom Jugendamt am Telefon entsprechend begeistert abgefertigt hat. Nach dem Motto - wenn der zu blöde ist, den Beschluss zu lesen und dann auch noch die Richterin anruft und ihr auf die Nerven geht und ihr die Zeit klaut, die sie eh nicht hat. Wenn er Dir schon so kommt, hat er sich offenbar bei der Richterin auf nicht besser benommen...

Hilft Dir aber nicht weiter, schon klar.

Einspruch einlegen, auch wenn der SB Dir das offensichtlich madig machen will. Und vielleicht in dem Schreiben auch mal erwähnen, dass Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung ziehen wirst... manchmal bewegt das einen Vorgesetzen, mal genauer auf den Vorgang zu schauen.

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Re: Muss mich ausweinen

Antwort von desireekk am 03.11.2018, 23:00 Uhr

Oh je...

.... ich glaube mit das Schlimmste ist, dass man sich so ohnmächtig und ausgeliefert fühlt...


Und nur dagegen kannst Du was tun: Ich würde es echt wagen, die Richterin anzurufen und freundlich das Gespräch suchen und sie fragen, wie sie das denn sieht (weil so ganz hab ich das aus Deiner Schilderung nicht verstanden). "Kaputt" machen kannst Du damit ja nix mehr, der Beschluss ist ja schon ergangen.


Evtl. kapiert sie ja gar nicht, was sie damit "angerichtet" hat. Und vielleicht schaffst Du es ja doch, sie yu einem 3#Yeiler an das JA zu bewegen.


Was Du noch tun könntest: Dich an den Vorgesetzten des SB wenden und ja, auch ich sage, dass Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" würde ich fallen lassen. Dass die dazu geraten worden wäre, Du aber eigentlich nicht die große Welle schlagen willst wenn man vorher noch versteht, dass das WM je gerade DESHALB aufheboben wurde WEIL das Kind schon seit X wieder dauerhaft seinen alleinigen Wohnsitz bei Dir hatte.

Ich weiß, das alles kostet Kraft, aber die Frage ist ja;: was nervt mehr: die Ohnmächtigkeit oder das nochmal Hinlatschen und rumreden?


Ich drück Dich!

D

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Re: Muss mich ausweinen

Antwort von kunstflair am 04.11.2018, 13:25 Uhr

Ein typischer fall von ‚recht haben und recht bekommen sind zweierlei‘.
Was man hier tun kann, weiss ich nicht.
Wahrscheinlich trifft es einen umso härter, wenn es so offensichtlich ist, wie übel einem mitgespielt wird.
Ich kämpfe schon gar nicht mehr, bin also ein schlechter ratgeber.
Meine emotionalen reserven taugen nur, um den alltag aufrecht zu erhalten, für mehr bin nicht mehr zu haben.
Ich sehe aber in meiner umgebung, wie sich das blatt bei andern zum guten wendet. Genau das wünsch ich dir und deshalb hab ich dir jetzt geschrieben.

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Re: Muss mich ausweinen

Antwort von Holzkohle am 05.11.2018, 15:13 Uhr

Hallo liebe Vallie, das wird dir jetzt nicht helfen, und ich glaube, ich habe dir die Geschichten ja schon mal erzählt, aber ich gebe sie gerne noch mal zum Besten:

Als S geboren wurde, war der KV im Ausland tätig. Wir hatten im Vorfeld noch so weit vorgesorgt, dass wir die Vaterschaft haben anerkennen lassen. MIr lagen beglaubigte Abschriften von des KV´s Geburtsurkunde vor, die lagen logischerweise auch dem JA vor.
Ich also aufs Geburtsstandesamt und wollte die Geb.urkunde für S beantragen und abholen. Das war so round about den 20.09. - nee das geht nicht. Wir brauchen dazu die Original-Geb.urkunde vom KV. Ja, der ist aber im Ausland bis mindestens Dezember, aber hier *wedel* ist eine beglaubigte Abschrift dieser (die ja die Originalurkunde ersetzt)
Nein, also das geht so nicht. Sie bräuchten die Originalurkunde.
An die komme ich nicht ran, der KV ist im Ausland.
Dann fragen sie doch die Eltern? Die haben doch bestimmt eine...
Ich kenne die Eltern nicht. Ich weiß nicht wo die Eltern wohnen...
Na DAS ist aber jetzt mal komisch.
Was ist daran komisch?

Ja, DANN müssen sie auf IHRE Kosten, Frau S, eine neue Geb.Urkunde des KV beantragen.
Aber wieso denn, HIER ist doch eine beglaubigte Abschrift...
Nein, die erkennen wir aber nicht an.

Ich also auf MEINE Kosten beim Geb.standesamt des KV eine Geb.urkunde beantragt.
In der Zwischenzeit war es Oktober. Mein Kind war auf der Welt, nur NACHWEISEN konnte ich das niemandem.
Dem Sozialamt nicht (wegen Sozialhilfe), der Kindergeldkasse nicht (wegen Kindergeld), der Caritas nicht (wegen Erstausstattung Baby)

Das Ganze ging bis DEZEMBER so. Ich bekam also bis Dezember keinerlei Gelder, weil das Geburtsstandesamt sich weigerte, aufgrund einer vorliegenden gültigen Urkunde eine andere Urkunde auszustellen.

Ich habe mich dann an den Bürgermeister gewandt.
Es hat drei Tage gedauert, da konnte ich die Geb.urkunde von S abholen.


Und mir ging es nicht ums Prinzip - bei mir ging es um Geld. Und um Recht. Und auch du hast Recht. Diese Ohnmacht, einfach dazustehen mit hängenden Armen und schwindenden Nerven, obwohl man weiß, man hat eigentlich soweit alles richtig gemacht, kenne ich nur zu gut (und zieht sich ja gerade bei S wie ein roter Faden durchs Leben - siehe Zwangsvollstreckung Unterhalt....)

Ich würde denen richtig auf den Puffer gehen. Wie schon vorgeschlagen wurde, Dienstaufsichtsbeschwerde. Mit Politikern drohen...

Drücke dich.
Sue

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Re: Muss mich ausweinen

Antwort von aeule am 06.11.2018, 0:27 Uhr

Oh man und ich hab dich so vollgejammert!
Laß dich drücken!!!
Ja da geht es definitiv ums Prinzip.

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