Geschrieben von ratze-ruebe am 15.10.2003, 11:31 Uhr |
Job, Abfindung, Sozialhilfe ?
Hallo,
ich hab da mal eine etwas kompliziertere Frage:
Meine Kleine ist jetzt 2 und ich bin berufstätig (22,5h/Woche).
Ich möchte mit einer Abfindung die die Firma anbietet aufhören zu arbeiten und zwar für ca. 1 - 1,5 Jahre.
Muss ich mich arbeitslos melden obwohl ich wg. der Kleinen nicht arbeiten will (nicht brauche weil sie noch keine 3 ist) ?
Muss ich von meiner Abfindung leben bis sie weg ist und dann Sozialhilfe beantragen?
Der kindesvater zahlt für die kleine, bisher jedoch nicht für mich da ich mehr verdient habe wie er. Muss er für mich zahlen wenn ich eine Abfindung bekomme und zu hause bleibe?
LandesErziehungsgeld für das 3. Lebensjahr habe ich noch nicht beantragt da ich nicht weiss ob ich es zurückzahlen muss wenn ich eine abfindung erhalte und mehr geld habe wie in der ursprünglichen angabe vom antrag.
Wer weiss was oder an wen ich mich wenden kann ?
Viele Fragen und keine Ahnung.
Danke
ratze-ruebe
- Job, Abfindung, Sozialhilfe ? - ratze-ruebe 15.10.03, 11:31
- Re: Job, Abfindung, Sozialhilfe ? - RainerM 16.10.03, 9:43
- Re: Job, Abfindung, Sozialhilfe ? - berita 16.10.03, 20:54
Apropos Ende des Singlelebens "ggg"
Alleinerziehend-Unterlagen?
Jedes singledasein hat mal ein ende... ???
Auch ich möcht mich dann mal "richtig" hier vorstellen!
Unterhalt
Rückmeldung! :-)
@ Janka
Erziehungsgeld bei getrennt lebend! BITTE DRINGEND UM HILFE !!!!
Ich krieg die Krise !!!! Beitrag "baby macht nach kita schwierigkeiten" Neuigkeiten