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Geschrieben von ratze-ruebe am 15.10.2003, 11:31 Uhr

Job, Abfindung, Sozialhilfe ?

Hallo,

ich hab da mal eine etwas kompliziertere Frage:

Meine Kleine ist jetzt 2 und ich bin berufstätig (22,5h/Woche).
Ich möchte mit einer Abfindung die die Firma anbietet aufhören zu arbeiten und zwar für ca. 1 - 1,5 Jahre.
Muss ich mich arbeitslos melden obwohl ich wg. der Kleinen nicht arbeiten will (nicht brauche weil sie noch keine 3 ist) ?
Muss ich von meiner Abfindung leben bis sie weg ist und dann Sozialhilfe beantragen?

Der kindesvater zahlt für die kleine, bisher jedoch nicht für mich da ich mehr verdient habe wie er. Muss er für mich zahlen wenn ich eine Abfindung bekomme und zu hause bleibe?

LandesErziehungsgeld für das 3. Lebensjahr habe ich noch nicht beantragt da ich nicht weiss ob ich es zurückzahlen muss wenn ich eine abfindung erhalte und mehr geld habe wie in der ursprünglichen angabe vom antrag.

Wer weiss was oder an wen ich mich wenden kann ?

Viele Fragen und keine Ahnung.

Danke

ratze-ruebe

 
2 Antworten:

Re: Job, Abfindung, Sozialhilfe ?

Antwort von RainerM am 16.10.2003, 9:43 Uhr

hi,
wenn du eine Abfindung erhältst, dann wirst du diese wohl ersteinmal aufzehren müssen, bevor das Sozialamt zahlen wird.

Der Vater wäre dir bis zum 3. Lebensjahr unterhaltspflichtig, wenn er ausreichend leistungsfähig ist.

Aber... wenn er sich mit allen Mittel sträubt, dann dauert das evtl. recht lange, bis ein Urteil gesprochen ist...

Ob deine Abfindung (die wird doch als entgangenes Einkommen gezahlt) auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird, kann ich nicht sagen, würde das aber annehmen.

Bedenke auch, dass du evtl. aus Sozialversicherungen ausscheidest und auf jeden Fall eine negative Auswirkung auf deine Altersvorsorge sein wird.

Gruss

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Re: Job, Abfindung, Sozialhilfe ?

Antwort von berita am 16.10.2003, 20:54 Uhr

Hallo,

ich denke, bis auf einen geringen Betrag (3000 Euro? Sozialamt fragen) musst du Ersparnisse aufbrauchen, bevor du Sozialhilfe bekommst.

Wegen arbeitslos melden wuerde ich beim AA nachfragen, ich glaube, es gab auch den Status "arbeitslos gemeldet, aber nicht arbeitssuchend", ob der einen Vorteil hat, weiss ich leider nicht.

Der KV muss theoretisch in den ersten drei Jahren auch fuer dich Unterhalt leisten. Ob er dazu in der Lage ist und willig ist, steht auf einem anderen Blatt. Notfalls musst du vors Gericht.

In welchem Bundesland lebst du denn? Landes-EG gibt es nur in wenigen, zu bestimmten Bedingungen und von verschiedenen Aemtern.

Mein Vorschlag: nimm das dritte Erziehungsjahr. Dann ist dein Status (versicherungstechnisch) gesichert und wenn du moechtest, kannst du hinterher wieder dort arbeiten oder dich arbeitslos melden. Ein Problem koennte sein, dass man nur dann einen gesetzlichen Anspruch auf das dritte Jahr hat, wenn man es acht Wochen vor dem zweiten Geburtstag beantragt hat. Mit ein bisschen Kulanz geht es aber auch spaeter, nach aktueller Gesetzeslage sogar bis zum 12. Lebensjahr (oder wars das 8., na egal).

LG
Berit

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