Geschrieben von berita am 16.10.2003, 20:54 Uhr |
Job, Abfindung, Sozialhilfe ?
Hallo,
ich denke, bis auf einen geringen Betrag (3000 Euro? Sozialamt fragen) musst du Ersparnisse aufbrauchen, bevor du Sozialhilfe bekommst.
Wegen arbeitslos melden wuerde ich beim AA nachfragen, ich glaube, es gab auch den Status "arbeitslos gemeldet, aber nicht arbeitssuchend", ob der einen Vorteil hat, weiss ich leider nicht.
Der KV muss theoretisch in den ersten drei Jahren auch fuer dich Unterhalt leisten. Ob er dazu in der Lage ist und willig ist, steht auf einem anderen Blatt. Notfalls musst du vors Gericht.
In welchem Bundesland lebst du denn? Landes-EG gibt es nur in wenigen, zu bestimmten Bedingungen und von verschiedenen Aemtern.
Mein Vorschlag: nimm das dritte Erziehungsjahr. Dann ist dein Status (versicherungstechnisch) gesichert und wenn du moechtest, kannst du hinterher wieder dort arbeiten oder dich arbeitslos melden. Ein Problem koennte sein, dass man nur dann einen gesetzlichen Anspruch auf das dritte Jahr hat, wenn man es acht Wochen vor dem zweiten Geburtstag beantragt hat. Mit ein bisschen Kulanz geht es aber auch spaeter, nach aktueller Gesetzeslage sogar bis zum 12. Lebensjahr (oder wars das 8., na egal).
LG
Berit
- Job, Abfindung, Sozialhilfe ? - ratze-ruebe 15.10.03, 11:31
- Re: Job, Abfindung, Sozialhilfe ? - RainerM 16.10.03, 9:43
- Re: Job, Abfindung, Sozialhilfe ? - berita 16.10.03, 20:54
Apropos Ende des Singlelebens "ggg"
Alleinerziehend-Unterlagen?
Jedes singledasein hat mal ein ende... ???
Auch ich möcht mich dann mal "richtig" hier vorstellen!
Unterhalt
Rückmeldung! :-)
@ Janka
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