Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 16.10.2003, 9:43 Uhr

Job, Abfindung, Sozialhilfe ?

hi,
wenn du eine Abfindung erhältst, dann wirst du diese wohl ersteinmal aufzehren müssen, bevor das Sozialamt zahlen wird.

Der Vater wäre dir bis zum 3. Lebensjahr unterhaltspflichtig, wenn er ausreichend leistungsfähig ist.

Aber... wenn er sich mit allen Mittel sträubt, dann dauert das evtl. recht lange, bis ein Urteil gesprochen ist...

Ob deine Abfindung (die wird doch als entgangenes Einkommen gezahlt) auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird, kann ich nicht sagen, würde das aber annehmen.

Bedenke auch, dass du evtl. aus Sozialversicherungen ausscheidest und auf jeden Fall eine negative Auswirkung auf deine Altersvorsorge sein wird.

Gruss

 
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