Für alleinerziehende Eltern

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von Catmu  am 27.03.2013, 14:34 Uhr

Ich sehe das etwas anders

Das Kind soll gerade nicht (mit-) entscheiden, sondern dazu beitragen, dass das Gericht die dem kindeswohl entsprechende Entscheidung treffen kann.

Und sobald sich ein Kind verbal mitteilen kann, kann es möglicherweise Perspektiven eröffnen, die für die verfahrensbeteiligten nicht sichtbar sind (oder im schlimmeren fall nicht dargelegt werden).


Insofern finde ich es unerläßlich, ein Kind anzuhören. Erst recht, bei so wichtigen Entscheidungen wie der elterlichen Sorge.
Der Umgang ist zeitlich begrenzt und kann im Falle eines Falles weniger Schaden anrichten, als die Übertragung der elterlichen Sorge, die dauerhaft und mit weitreichenderen Konsequenzen ist.

 
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