von Catmu am 27.03.2013, 14:34 Uhr |
Ich sehe das etwas anders
Das Kind soll gerade nicht (mit-) entscheiden, sondern dazu beitragen, dass das Gericht die dem kindeswohl entsprechende Entscheidung treffen kann.
Und sobald sich ein Kind verbal mitteilen kann, kann es möglicherweise Perspektiven eröffnen, die für die verfahrensbeteiligten nicht sichtbar sind (oder im schlimmeren fall nicht dargelegt werden).
Insofern finde ich es unerläßlich, ein Kind anzuhören. Erst recht, bei so wichtigen Entscheidungen wie der elterlichen Sorge.
Der Umgang ist zeitlich begrenzt und kann im Falle eines Falles weniger Schaden anrichten, als die Übertragung der elterlichen Sorge, die dauerhaft und mit weitreichenderen Konsequenzen ist.
- Gerichtsformalien ... wer versteht sowas ? - Keldana 27.03.13, 0:25
- Re: Gerichtsformalien ... wer versteht sowas ? - Zwerg1511 27.03.13, 7:07
- Re: Gerichtsformalien ... wer versteht sowas ? - shinead 27.03.13, 7:59
- Re: Gerichtsformalien ... wer versteht sowas ? - Catmu 27.03.13, 9:00
- Ich mache es mal so ... - Keldana 27.03.13, 10:56
- Re: Ich sehe das etwas anders - Catmu 27.03.13, 14:34
- Re: Ich sehe das etwas anders - Keldana 27.03.13, 14:54
- Re: Ich sehe das etwas anders - Catmu 27.03.13, 14:34
Alleine mit Kindern in Urlaub ???
Endlich mal was positives :)
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