Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 27.03.2013, 10:56 Uhr

Ich mache es mal so ...

das ich auf meinen eigenen Beitrag antworte, denn zu jedem einzelnen etwas zu schreiben fände ich wiedersinnig.

Zunächst einmal danke für die Antworten. Selbstredend bin ich dankbar dafür, das die Richterin weiß und ernst nimmt, daß das OLG Ihr das Verfahren zurück gibt, wenn sie die Formalien nicht einhält.

Es ging mir aber auch mehr darum, wieso es solche überhaupt gibt. Klar ... im Umgangsrecht soll ein Kind auch mitreden dürfen / angehört werden.

Und von mir aus auch im Sorgerechtsprozess, wobei man da zumindest von meiner Seite aus Kinder unter 12 generell von ausklammern sollte. Denn der Begriff Sorgerecht ist ja so komplex, das ein Kind von in meinem Fall 8 Jahren überhaupt nicht die richtige Vorstellung davon haben kann, was für Konsequenzen sich daraus ergeben. Schon alleine deshalb, weil im sonstigen Verfahren ja alles was die Eltern vorbrigen vor dem Kind "versteckt" wird. Zurecht ... weil das Kind damit nicht umgehen kann. Nur finde ich es halt schizophren, das einerseits das Kind da raus gehalten wird und dann soll es aber andererseits mitreden, wenn es darum geht, welche Schlüsse daraus gezogen werden sollen.

Naja ... jetzt hoffe ich nur, das nach dem Termin Sohn / Verfahrensbeistand / Richterin ein "Urteil" gefällt wird. Nicht auch noch ein weiterer Gerichtstermin, wo dann wieder alle Beteiligten eingeladen werden. Das kostet bloß Zeit und vor allem Geld.

Wenn es wenigstens das Geld der KM kosten würde ... aber wie in so vielen Fällen kommt das Geld aus der Staatskasse. Was vermutlich auch mit ein Grund für das Verhalten der KM ist. Denn müßte sie das selbst bezahlen, wäre sie wohl eher zu dem Zugeständnis bereit gewesen.

Gruß
Keldana

 
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