Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von bikermouse66 am 16.05.2003, 20:21 Uhr

Ich kann....

Dir dazu einiges erzählen :-) Krieg wohl dafür garantiert von unseren Männern hier einen auf´s haupt, aber egal *gg Den Unterhalt für Dich mußt Du per Anwalt einklagen. Am besten sofort am Tage seines Auszugs zum Anwalt, denn erst ab dann gilt die Forderung, wenn der Anwalt ihn anschreibt. Du kannst natürlich schon jetzt hingehen, aber dann hast Du den Streß jetzt schon mit ihm am Bein wo Ihr noch zusammen wohnt. Bis die Forderungen durch sind, wird es ein weilchen dauern, da der Unterhalt erst nach aufdeckung seines Einkommens berechnet werden kann. Solange bekommst Du Sohi. Wenn Du bei Sozi angibst, daß die Unterhaltsfprderungen per Anwalt laufen, wirst Du die geleisteten Zahlungen zurückzahlen müssen von dem was der KV Dir zahlt. Ist es weniger als Sohi, dann auch nur den geringen Betrag. Ist es mehr, dann nur die Höhe, die das Sozi geleistet hat. Der Rest gehört Dir. Eine Freundin von mir bekommt 250 Euro mehr als sie vom Sozi bekommen würde, kriegt somit keine Sohi. Für den Anwalt kannst Du Prozeßkostenhilfe beantragen und wird in der Regel auch genehmigt.
Solltest Du noch Fragen haben, kannst Du mich auch anmailen.

LG
Anke

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.