Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 16.05.2003, 10:38 Uhr

Berechnung für Sozialhilfe - wer entwirrt den Knoten in meinem Kopf??

Guten Morgen,

soweit ich weiß, werden die Eltern der Km gar nicht zu Zahlungen herangezogen, egal wie alt das Enkelkind ist.

ZUm Thema Unterhalt, auch wenn ich nu vielleicht erschlagen werde, kannst Du mit dem KV nicht vereinbaren, daß er Dir den Regelsatz überweist und den Rest direkt gibt oder dafür für die Kleine z.B. Bekleidung kauft oder mal für Euch den Kühlschrank voll macht? Wenn er das Geld normal überweißt, wird es auf die beantragte Sozialhilfe angerechnet als Einkommen.
Übrigens ist er auch Dir gegenüber Unterhaltsplichtig, d.h. das Sozi kann an ihn herantreten, daß er für Dich zahlt bis die Kleine 3 Jahre alt ist. Das wird dann berechnet. Hier in BO, die sind zu blöd dafür.

LG
Anke

 
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