Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von dole2 am 08.01.2006, 20:56 Uhr

Habe ich das ...

Hallo,
solange gerichtlich nichts anderes festgelegt ist BEIDES 50 : 50 bei den Elternteilen. Das heißt also dein Mann hat sehr wohl ein Wörtchen mitzureden wo sich seine Tochter aufhält. So hat mir das jedenfalls in meinem Fall mein Anwalt erkärt.
Gruß Dole

 
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