Geschrieben von Richie am 07.08.2005, 1:22 Uhr |
Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn
Hallo conny32,
am 29.Jan. 2003 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden,
dass § 1626a BGB derzeit im Wesentlichen verfassungsgemäß ist.
Mir ist nicht bekannt, ob das Gericht
§ 1626a in den logischen Bezug zu § 1626 BGB,
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(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2)...
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
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hier besonders Absatz 1), gesetzt hat.
Demnach hätte ein unehelicher Vater
nach dem Gesetz weder die Pflicht noch das Recht, als Elternteil für sein Kind zu sorgen.
MfG Richie
- Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher kinder - conny32 07.08.05, 0:06
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - Richie 07.08.05, 1:22
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - conny32 07.08.05, 1:58
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - Richie 07.08.05, 10:25
- wichtige Ergänzung - Richie 07.08.05, 12:18
- Re: wichtige Ergänzung - conny32 07.08.05, 13:19
- guckst Du hier - Richie 07.08.05, 20:28
- Re: wichtige Ergänzung - conny32 07.08.05, 13:19
- wichtige Ergänzung - Richie 07.08.05, 12:18
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - Richie 07.08.05, 10:25
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - conny32 07.08.05, 2:15
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - conny32 07.08.05, 1:58
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - Richie 07.08.05, 1:22