Geschrieben von conny32 am 07.08.2005, 1:58 Uhr |
Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn
ich bin zwar der deutschen sprache einigermaßen mächtig, aber deine antwort verstehe ich leider irgendwie nicht.könntest du mir bitte mal bissel verständlicher erklären, was du mir geantwortet hast?
ich werd mal, was meine aussage betrifft, bissel deutlicher:
ich darf blechen wie ein verheirateter vater, vielleicht auch bald genauso lang.
aber wenn ich mal mit meinem kind was alleine unternehmen möchte,muß ich schon seit über nem jahr die mutter (sorry für den ausdruck)am arsch lecken und wenn sie sagt nein, warum auch immer, dann heißt es nein. denn sie hat ja da sorgerecht, ich nicht. ich darf nicht mal in nen 10km entfernten tierpark alleine mit meinem baby, denn ich hab ja nur umgangsrecht und sie bestimmt...
- Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher kinder - conny32 07.08.05, 0:06
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - Richie 07.08.05, 1:22
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - conny32 07.08.05, 1:58
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - Richie 07.08.05, 10:25
- wichtige Ergänzung - Richie 07.08.05, 12:18
- Re: wichtige Ergänzung - conny32 07.08.05, 13:19
- guckst Du hier - Richie 07.08.05, 20:28
- Re: wichtige Ergänzung - conny32 07.08.05, 13:19
- wichtige Ergänzung - Richie 07.08.05, 12:18
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - Richie 07.08.05, 10:25
- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - conny32 07.08.05, 2:15
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- Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn - Richie 07.08.05, 1:22