Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von conny32 am 07.08.2005, 13:19 Uhr

wichtige Ergänzung

vielen dank für deine sehr ausführliche antwort.
bin schon die ganze zeit dabei, auf lieb kind zu machen, so kann ich mein baby auch so oft sehen und das ist mir das wichtigste...

hätt aber noch 3 fragen, die ich eigentlich an rainer gestellt hatte, aber du erscheinst mir mindestens genauso kompetent in solchen dingen:


1) rainer hatte geschrieben, daß der zu leistende betreuungsunterhalt an die nichteheliche kindesmutter maximal ihr letztes netto vor der schwangerschaft/geburt wäre. wo finde ich dazu irgendwelche gesetzlichen richtlinien bzw paragraphen? irgendwas greifbares halt.
und wie siehts da aus, wenn sie ne ausbildung gemacht hatte und nur ca 450e netto verdiente?

2)Bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens wird für Wohneigentum ein Wohnwert, mindestens die Kaltmiete im kleinen Selbstbehalt(285Euro), zum Einkommen dazugerechnet.
Wird der angesetzte Wert entsprechend geringer, wenn eine Grundschuld zugunsten eines Dritten (1/3 des Hauswertes) besteht?

3) ist die bundesagentur für arbeit im falle eines hartz IV antrags der mutter mit den selben rechtlichen möglichkeiten (offenlegen der einkünfte und unterhaltszurückforderung vom kindesvater) ausgestattet wie das sozialamt oder nicht?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

 
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