Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 06.10.2005, 17:41 Uhr

Fortsetzung

So einen richtig souveränen Eindruck macht Deine Anwältin aber nicht, jetzt nur nach dem gehend, was Du hier geschrieben hast - von der Verhandlung gestern mal ganz abgesehen. Es spricht nicht unbedingt für Deine alte Anwältin, wenn Du nach der Verhandlung nicht mehr gescheit Rücksprache mit ihr nehmen konntest (von der selten dämlichen Bemerkung, zur Not könntest Du ja nach Trier umziehen, jetzt mal abgesehen!), und es spricht definitiv nicht für sie, dass sie jetzt das Mandat niederlegt, nur weil Du sie gebeten hast, in der völkerrechtlichen Frage mit einem anderen Anwalt zusammen zu arbeiten. Klar spricht es nicht unbedingt für Dein Vertrauen in sie, wenn Du ihr sozusagen "Hilfe holst" (und dann noch ein jüngerer Kollege und eben keine "graue Eminenz", grusel!), aber wenn sie da nicht darüber stehen kann, macht das keinen guten Eindruck - und menschlich muss sie jetzt auch nicht anfangen, Dir ein schlechtes Gewissen einreden zu wollen, von wegen "es würde sie persönlich tief treffen" etc. - zum einen hast Du jetzt ganz andere Sorgen als ihre geknickte Psyche, und zum anderen arbeitete sie (bisher) für Dich, was haben ihre tollen persönlichen Gefühle in einem Anwalt-Mandanten-Verhältnis zu suchen..?? Spricht alles nicht wirklich für sie, finde ich...

Aber von den Gefühlen Deiner Anwältin mal ganz abgesehen - so pauschal kann man gar nicht sagen, was in solchen Fällen die "richtige" Entscheidung ist oder was alles nur noch schlimmer macht... Ich habe beruflich auch oft mit Anwaltskanzleien zu tun (sozusagen als "Gegenseite" bei einer Behörde), da kommt es natürlich oft vor, dass große, etablierte Kanzleien einen gewissen Ruf haben, viele kleine kennt man auch und hat gewisse "Erwartungen" in sie, manche kennt man allerdings auch gar nicht... Es gibt jede Menge Kanzleien, wo man von vornherein skeptisch ist, nach dem Motto, wenn der's nötig hat, sooo einen Anwalt zu beauftragen... Es gibt Kanzleien, sehr wohl auch große Kanzleien, die haben einen gewissen Ruf, eine gewisse Gleichgültigkeit ihren Mandanten gegenüber an den Tag zu legen, sich einfach nicht sehr zu engagieren etc., nun ja. Auf Anhieb würde ich sagen, mir fällt nur eine oder maximal zwei richtig große, überregionale Kanzleien ein, deren Arbeit ich wenigstens ansatzweise blind vertrauen würde. Also "groß" muss nicht unbedingt "gut" bedeuten! Bei den meisten kleinen Kanzleien ist es im Prinzip genauso. Und wenn einem die Mandanten dann mitteilen, dass sie den Anwalt wechseln wollen oder gewechselt haben - manchmal denkt man, na endlich, warum nicht schon früher, bei anderen denkt man, schade/unbelehrbar?/was auch immer... Ich denke, ein motivierter neuer Anwalt muss nicht unbedingt die "Sensibilitäten des Gerichts" verletzen, wenn er dabei ernst zu nehmen, sachlich und konstruktiv ist, auch wenn die sich sicherlich ihren Teil denken, gerade nach der Verhandlung gestern.

Jünger, unbekannte Kanzlei, aber motiviert - danach kann man gar nichts sagen... Guter Freund vom Bruder, jünger, aber "reinbeißfähig"... mmh... Kannst Du nicht versuchen, übers Internet ein bisschen was über ihn rauszufinden? Schon die Homepage vermittelt einem oft ja schon mal einen gewissen "Eindruck", oder wenn man (ehemalige) Mandanten von ihm finden könnte....

Ansonsten haben Oberstaatsanwalt und gegnerische Anwältin ja wohl formal recht, es geht nicht in erster Linie um das Kindeswohl, sondern um die Wahrung des Haager Übereinkommens, und das hat nichts damit zu tun, wie Deine wirtschaftliche Situation aussieht - so besch..., wie das sein mag! Soweit Du die Zwillinge gegen den Willen des Vaters nach Luxemburg gebracht hättest, obwohl gemeinsames Sorgerecht bestand und dies auch tatsächlich so ausgeübt wurde, wäre es ja "widerrechtliches Verbringen", oder? Obwohl die Begriffe, dass die "gemeinsame Sorge" "tatsächlich so ausgeübt" wurde, ja wohl relativ dehnbar sind, oder? Kenne mich da absolut nicht aus! Aber soweit ich aus dem Übereinkommen lesen konnte, hat das Gericht nicht viel Spielraum, wenn widerrechtliches Verbringen vorliegen sollte und der Antrag des Vaters ist ja eindeutig (knapp!) vor Ablauf der Jahresfrist eingegangen, und selbst diese Jahresfrist muss ja wohl nicht unbedingt viel bedeuten... Ansonsten - es ist ja wohl egal, ob die Kinder vor dem Umzug nach Luxemburg in Berlin polizeilich gemeldet waren oder nicht, der Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" hat ja nichts mit Melderecht zu tun, unter 16 Jahren sind Eure Zwillinge ja auch noch... Auf Anhieb würde ich als Ansatzpunkt eher sehen, ob der Vater seine Sorge VOR Eurem Umzug nach Luxemburg auch tatsächlich ausgeübt hat, oder ob er nicht dem Verbringen der Kinder zugestimmt bzw. es wenigstens nachträglich genehmigt hat... Auch ein "konkludentes Verhalten" kann ja Zustimmung bzw. Genehmigung bedeutet, also er muss es wohl gar nicht ausdrücklich erlauben, solange er sich eindeutig so verhält, dass Du aus seinem Verhalten die Zustimmung/Genehmigung erkennen kannst, oder? Bisher hast Du ja immer geschrieben, Dein Ex wäre mit Eurem Umzug einverstanden gewesen, mit einer "Trennung auf Probe" bzw. er habe bei der Trennung ausdrücklich gesagt, Du solltest mit den Kindern verschwinden, nach Deinen Beitäragen hier von Ende Februar... wäre zumindest eine gewisse Chance, oder..?

Wie war denn die Urteilsbegründung im Urteil der vorherigen Instanz? Und was sagt der neue Anwalt rein rechtlich dazu?

Ich drück Euch auf jeden Fall alle Daumen!!!

 
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