Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von yola am 06.10.2005, 21:32 Uhr

An Leena

Hallo Leena,

vielen Dank für diese eingehende und sehr fundierte Antwort. Bist Du Anwältin/Staatsanwältin/Richterin??? Auf jeden Fall hast Du hier die Sache genauer auf den Punkt gebracht, als meine eigene Anwältin es je getan hat.
Ja mit dem tatsächlich ausgeübten Sorgerecht. wie wird das ausgelegt? Da hat meine Anwältin nie was Konkretes zu gesagt. Bedeutet denn, wenn man gemeinsam in der Wohnung lebt, dass automatisch auch tatsächlich von beiden das Sorgerecht ausgeübt wird? Bei uns war's die ersten 2 1/2 Monate so, dass ich schwer angeschlagen vom Kaiserschnitt bei den Kindern im Zimmer schlief, er morgens aus dem Haus ging, ohne überhaupt nachgeschaut zu haben, ob wir noch lebten, abends gegen 21h00 - 22h00 nach Hause gekommen ist- Ich habe die Kinder extra nicht so früh ins Bett gebracht, weil er sie sonst tagelang überhaupt nciht gesehen hätte. Dann hat er meist 5 Minuten Goochigoo gemacht und ist dann in seinem Büro verschwunden. Kann man sowas vorbringen als nicht tatsächlich ausgeübtes Sorgerecht? Er hat nach einer Weile zugestimmt, für etwa 15 st. die Woche einen Babysitter zu engagieren und hat mir auch ein paar Hundert Euro Haushaltsgeld gezahlt, nachdem die Kinder 2 Monate alt waren und meine sämtlichen Ersparnisse aufgebraucht. Als wir dann nach Luxemburg gezogen sind, hat er bis Juni dieses Jahres Unterhalt gezahlt und dann die Zahlungen ohne ERklärung eingestellt.
Und das mit dem "Seht zu dass ihr heute abend verschwunden seid, wenn ich zurückkomme." hat er wortwörtlich gesagt, leider habe ich keine Zeugen dafür. Seine Anwältin und die Hohe Behörde argumentieren jetzt sogar erneut es sei widerrechtliches Verbringen, (was vorher eigentlich schon vom Tisch war) weil ich seine Zustimmung "unter erniedrigenden Umständen erzwungen" hätte (wahrscheinlich ist damit gemeint, dass ich sagte, dass ich mit einem Mann wie ihm nicht mehr zusammenleben könne, weil ich ohne Hilfe kaputtgehe). Ausserdem ist der Appel darauf begründet, dass ich die Kinder nicht nach 6 Monaten rückgeführt hätte. Diese Frist ist von ihm frei erfunden.Es gab keinerlei Abmachung, dass ich "einfach so" nach Berlin zurückkehren wollte. Ich war durchaus bereit, wieder nach Berlin zurückzugehen, falls er anfangen würde, sich um die Kinder zu kümmern und mich so zu behandeln, dass ich nicht ständig Angst vor ihm haben musste (Jähzorn), ich habe ihn Dutzendemale vor jeder Entscheidung: Haus mieten, Kita für die Kinder suchen, hier für mich nach Elternurlaub wieder Arbeit suchen, darauf angesprochen, wie es weitergehen sollte und keinerlei Antwort erhalten. (Vor Gericht wurde angeführt, ich hätte das alles heimlich getan und 10 Tage vor Ablauf der Jahresfrist, sei es dem KV wie Schuppen von den Augen gefallen, dass ich gar nicht nach Berlin zurückwolle)Ich habe ihm (Okt. 04)angeboten, nach Berlin für eine Woche zu Besuch zu kommen mit der einzigen Bedingung seine Junggesellenwohnung für Krabbelkinder kindersicher zu machen. Das hat er als unzumutbare Belastung abgelehnt.
Als von ihm keinerlei Aussage in irgendeine Richtung kam und mir klar war, dass ich ab Maerz keinen Elternurlaubsgeld mehr bekomme MUSSTE ich Arbeit suchen, da von seinem Unterhalt grad mal die Miete bezahlt werden kann (die für luxemburgische Verhältnisse spottbillig ist). Glaubst Du man könnte das als stillschweigende Zustimmung zu meinem Verbleib anbringen?.
Ich bin für jeden Rat dankbar. Habe meine E-Mail Adresse hinterlegt (leicht verschlüsselt), obwohl ich hier schon sehr viel berichtet habe, muss ja nicht alles bis ins kleinste Detail ins Netz.

Lieben Gruss und nochmal vielen Dank für diese fundierte Antwort

Yola

P.S. Noch eine Frage: Habe ich das so richtig verstanden, wenn die Kinder rückgeführt werden,werden sie an seine Adresse nach Berlin rückgeführt und ich habe gar nicht die Möglichkeit (aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts) zu sagen, wir drei ziehen nach Trier - bzw. müsste erstmal hier alles aufgeben und nach Berlin ziehen, um das Alles vor den dortigen Gerichten auszufechten? (Mit welchem Geld, ich wäre ja völlig mittellos, keine Arbeit, keinen Anspruch auf Sozialleistungen - habe ja nie in Deutschland gearbeitet und gelebt nur die drei Monate vor der Niederkunft weil ich Reiseverbot hatte und 5 1/2 Monate danach)

 
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