Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 05.02.2004, 10:23 Uhr

Ergänzung

hi rainer

schon klar, es ging nicht darum, über die höhe von unterhalt und kindergeldanrechnung zu diskutieren, sondern lediglich die ursprungsposterin darauf hinzuweisen, dass eben kein kindergeld und kein zivilrechtlicher ausgleichsanspruch in nicht erhaltener höhe ins steuerformular einzutragen ist und über diesen weg dann vielleicht doch etwas steuerliche entlastung betreffs kind zu erhalten, wenn auch (wenn überhaupt) erst in paar jahren.

greetz
nachtigall
*bandwurmsätzeliebend*

 
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